Kategorie: Kultur

  • Krieg und Medien

    Wird versucht einen Krieg vorzubereiten, kann man zunächst in den Medien lesen und hören:

    Wir wollen den Krieg nicht

    Das gegnerische Lager trägt die Verantwortung

    Der Führer des Gegners ist ein Teufel

    Wir kämpfen für eine gute Sache

    Der Gegner kämpft mit unerlaubten Waffen

    Der Gegner begeht mit Absicht Grausamkeiten, wir nur versehentlich

    Unsere Verluste sind gering, die des Gegners enorm

    Künstler und Intellektuelle unterstützen unsere Sache

    Unsere Mission ist heilig

    Wer unsere Berichterstattung in Zweifel zieht, ist ein Verräter.

    Anne Morelli

    Anne Morelli schrieb das Buch Principes élémentaires de propagande de guerre in Ahnlehnung an Arthur Ponsonbys Klassiker zur Propagandaforschung.

    Es ist interessant zu beobachten, wie so mancher Journalist nicht wertfrei seine Recherche und Arbeiten zu irgeneinem Thema veröffentlichen kann, sondern vielmehr den üblichen Narrativen folgt. Beängstigend ist dann zu beobachten, wie in Folge die Personen mit diametral entgegengesetzte Sichtweisen, demzufolge oft sehr schnell beschimpft, herabgestuft und gemieden werden.

    Eigentlich ist das alles nicht neu. Neu ist nur der vehemente Anspruch und die Deutungshoheit und Positionierung von Wahrheit und Lüge, (neudeutsch Fake und Hassrede) im Interesse der Regierenden. Die Opposition und so mancher Bürger weden schnell verunglimpft. Dabei ist es die Aufgabe der Opposition seit den Griechen und ihrer Erfindung der Demokratie vor 2500 Jahren, die Herrschenden in Schach zu halten, da die Erfahrung lehrte, das diese all zu schnell nur ihre eigenen Interessen verfolgen und im Klüngel den eigentlichen Souverän übergehen.

    Die Wörter “Populus”, “Volk” und “Souveränität” sind eng miteinander verbunden im Kontext der Politik und Philosophie. Sie beziehen sich auf die Quelle und das Wesen der staatlichen Macht.

    “Populus” (lateinisch):

    Bezeichnet das Volk als eine Gesamtheit von Menschen, die in einem bestimmten Gebiet leben und politisch organisiert sind

    In der Schule waren die Besserwisser schnell verpönt. Heutzutage haben erwachsene Besserwisser in der Politik zahlreiche Tools den anderen zu diffamieren, sei es ihn als Nazi zu bezeichnen oder der Hassrede zu bezichtigen. Das reicht schon als Mittel der Ausgrenzung.

    Und am Narrativ gearbeitet wird mit allen Mitteln.

    Administratoren in sozialen Medien, die z.B. der Verfassungsschutz mittels V-Männern betreibt, zeigen schon die Fragwürdigkeit dieser Behörde. Brisant an der Sache ist, daseinige Fake-Profile der Verfassungsschutzämter gezielt provozieren, hetzen und womöglich sogar strafrechtlich relevante Handlungen begehen könnten.

    Verfassungsschutz Brandenburg betreibt 287 Fake Accounts.

    Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, betreibt der Brandenburger Verfassungsschutz insgesamt 287 sogenannte „Fake-Accounts“ in sozialen Netzwerken. Die Landesregierung hatte die Auskunft zunächst unter Verweis auf das „Staatswohl“ verweigert und lieferte die Informationen erst auf erneuten Druck in Form eines Konfrontationsschreibens nach.

  • Die „Menschlichkeit“ ist nicht immer eine Tugend

    Die „Menschlichkeit“ ist nicht immer eine Tugend – sie kann auch ein sanfter Mechanismus sein, um die zivilisiertesten Formen von Gewalt hervorzubringen.

    Wenn das Banner des Menschen gehisst wird, wird der reale Mensch oft zugunsten eines metaphysischen Bildes verdrängt, das alles rechtfertigt.

    Dann ist „Menschlichkeit“ kein ethisches Versprechen mehr, sondern wird zum Vorwand: mal für Interventionen, mal für Liquidationen und oft genug für das bewusste Übersehen.

    Carl Schmitt, einer der schärfsten Entzauberer der Politik, brachte es klar auf den Punkt:

    Wer die Fahne der „Menschlichkeit“ schwenkt, sucht nicht unbedingt nach Gerechtigkeit, sondern oft nach einer Legitimation, den Feind aus dem Bereich des Menschlichen auszuschließen – ihn außerhalb von Recht und Mitgefühl zu stellen.

    Es ist eine Mahnung: Wird der Diskurs der Menschlichkeit als moralisches Absolutum eingesetzt, bringt er keinen Frieden hervor – er bereitet vielmehr die Bühne für eine grenzenlose Gewalt.

    Denn wer davon ausgeschlossen wird, wird neu definiert – als „Nicht-Mensch“, dem weder Rechtsschutz noch sprachliche Anerkennung zusteht.

    So verwandelt sich die „Menschlichkeit“ von einem ethischen Versprechen in ein Instrument der existenziellen Auslöschung:

    Der Feind erscheint nicht mehr als ein zu verstehendes oder zu konfrontierendes Wesen, sondern als ein Defekt, der beseitigt werden muss.

    Jede „Menschlichkeit“, die dem Feind seine Menschlichkeit abspricht, ebnet den Weg zu seiner Vernichtung – im Namen des „Guten“.

    Kann ein wahrhaft menschlicher Mensch seine Menschlichkeit bewahren, während er in ihrem Namen Krieg führt?

    Ist es nicht an der Zeit, „Menschlichkeit“ neu zu denken – nicht als Schlagwort, sondern als Verantwortung?

    Vielleicht ist die entscheidendere Frage nicht, wer im Namen des Menschen spricht – sondern wer den Mut hat, das zu hinterfragen, was in seinem Namen begangen wird.

    von Muhammed Sabbah

    Krieg: das ist das grausam-lächerliche Abenteuer, in das sich Männer einlassen, wenn sie der Hafer des Wahnsinns sticht…

    Siegfried Lenz

    Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin der Antifaschismus.

    Ignazio Silone

    Junge
  • Kriegstüchtigkeit, was bedeutet das überhaupt?

    Will ich erobern oder mich verteidigen, will ich mich rächen oder Resourcen für meine Gruppe garantieren? Ja, der vermeintlich Stärkere kann sich nicht erpressen lassen! Er wird bis zum umfallen kämpfen (zumindest seine Untertanen). Ja diese werden für seine Werte sterben, ihr Fürst, ihr Regierender, Vertreter ist ja der Stärkere und von daher der “Rechte” Inhaber.

    Die Destruktivität eines Krieges nimmt er in Kauf, ist Beiwerk einer schnörkellosen Realität.

    Dies waren zumindest die Slogans der Neocons der Vereinigten Staaten der 80er Jahre wie Charles Krauthammer, Paul Wolfowitz und Dick Cheney, Verfechter eines wirklichen Imperiums amerikanischer Tradition. Ein Zitat, welches Karl Rove zugeschrieben wird, ist im Kontext bezogen auf einen Text eines Journalisten, der sich auf die Prinzipien der Aufklärung und des Empirismus bezog: “So funktioniert die Welt nicht mehr wirklich. Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, schaffen wir unsere eigene Realität. Und während Sie diese Realität studieren – mit Bedacht, wie Sie wollen – werden Sie wieder handeln und andere neue Realitäten schaffen, die Sie ebenfalls studieren können, und so werden sich die Dinge klären. Wir sind die Akteure der Geschichte … und ihr, ihr alle, werdet nur noch studieren, was wir tun.”

    Die europäische Geschichte lehrt uns aber etwas anderes: der “Westfälische Friede” war eine vernunftbegabte Conclusio eines 30 jährigem blutigen Desasters, nämlich den “Anderen”, den “Feind” zu respektieren und jede andere Form zivilisatorischer, gesellschaftlicher Version, Entwicklung neben sich neutral (ohne Überstülpung der eigenen Werte) gewähren zu lassen. Und dies nicht unbedingt in Form von Akzeptanz, sondern in Form von dualistischem Grundsatz: Der “Andere” hat ein Anrecht auf “seine Welt”, und man kann ihm nur diplomatisch, auf keinem Fall mit einem Messer begegnen.

  • Über die Mann’s und die Stadt Nizza

    Thomas und Klaus Mann über Nizza: Ein Blick aus 1930 und heute

    Nizza im Jahr 1930 aus der Sicht von Thomas Mann

    Es ist ein sonniger Nachmittag in Nizza, und die Strahlen der Wintersonne streifen die azurblauen Wellen des Mittelmeers, während die Eleganz der Promenade des Anglais den Charme der französischen Riviera widerspiegelt. Der junge Thomas Mann, damals 54 Jahre alt, schlendert entlang der Küste, von der sanften Brise umhüllt, und lässt sich von der Zeit und dem Licht dieser Stadt einnehmen. Für ihn ist Nizza zu dieser Zeit ein Ort der Zuflucht, eine Stadt, die sowohl im Schatten der Wellen als auch im Glanz der Sonne eine gewisse Melancholie zu tragen scheint.

    Nizza bietet Thomas Mann eine Zuflucht vor den Herausforderungen seines öffentlichen Lebens und seiner tiefen Auseinandersetzungen mit der deutschen Gesellschaft. In Nizza findet er eine besondere Art der Ruhe und das Gespür für die „Grenzen der Welt“, die er in seinen Werken beschreibt. Es ist ein Ort, an dem sich der Sturm der politischen und gesellschaftlichen Veränderungen Europas in seiner Wahrnehmung kaum spürbar macht. Nizza, die Stadt, die von der gehobenen Gesellschaft der Zeit geliebt wird, zieht auch den Schriftsteller an, der sich zwischen den Welten von Kunst, Gesellschaft und persönlicher Isolation bewegt.

    Die Altstadt von Nizza, mit ihren verwinkelten Gassen und dem Trubel der Märkte, scheint fast aus einer anderen Zeit zu stammen. Die Mischung aus italienischer und französischer Kultur, die in der Architektur und im Alltag sichtbar wird, hebt sich wohltuend von der getriebenen Atmosphäre der Großstadt ab. Thomas Mann, der mit dem Aufkommen des Nationalsozialismus in Deutschland haderte, würde hier die Kontinuität einer Kultur erleben, die trotz aller Veränderungen eine gewisse Beständigkeit bewahrt hat. Die hohen Palmen, die zur Allee führen, der bunte Marktplatz und das gemächliche Leben vermitteln dem Schriftsteller eine Welt, die im Vergleich zur deutschen politischen Spannung fast als heilsam erscheint.

    Nizza aus der Sicht von Klaus Mann heute

    Klaus Mann, der die Erfahrungen seines Vaters in dieser Stadt sicherlich auch geteilt hat, betrachtet Nizza heute aus einer sehr anderen Perspektive. Für ihn, der sich mit seiner eigenen Identität und der gelebten Geschichte auseinandersetzt, ist Nizza mittlerweile ein Symbol des Wandels und des globalen Kapitalismus, der in den letzten Jahrzehnten in der Stadt Einzug gehalten hat.

    Die mediterrane Sonne ist noch immer präsent, doch die Straßen von Nizza, die im Jahr 1930 eine gewisse Intimität und französische Eleganz ausstrahlten, haben sich verändert. Klaus Mann würde heute die breiten, glitzernden Boulevards der Stadt durchqueren, die jetzt von internationalen Hotelketten und luxuriösen Geschäften gesäumt sind. Die schimmernde Promenade des Anglais ist nach wie vor ein Höhepunkt der Stadt, doch die Atmosphäre ist weniger von der klassischen europäischen Ruhe geprägt und mehr von einem internationalen, globalisierten Flair.

    In den letzten Jahrzehnten hat sich Nizza, das einst ein Rückzugsort für Künstler und Intellektuelle war, zunehmend zu einem Zentrum für den Massentourismus entwickelt. Die Ankunft zahlreicher Touristen, die nach dem mediterranen Traum suchen, hat die Stadt verändert. Die traditionellen Cafés und Boutiquen, die für Thomas Mann einst so verlockend waren, sind nun oft durch kommerzielle Angebote ersetzt worden, die die authentische Atmosphäre verdrängen. Nizza scheint heutzutage, besonders für junge Menschen, eher ein Ort der flüchtigen Begegnungen als der tiefgründigen Reflexion.

    Doch in Klaus Manns Augen ist dies vielleicht nicht nur ein Verlust, sondern auch ein Hinweis auf die Unaufhaltsamkeit der Veränderung. Die Stadt ist mehr denn je ein Spiegelbild der modernen Welt, in der sich die kulturelle Identität ständig im Wandel befindet. Das, was einst als Ruhepol galt, ist heute ein globaler Treffpunkt, an dem Kultur und Kommerz miteinander verwoben sind. Für Klaus Mann, der in seiner Schriftstellerei mit den Themen Identität, Kunst und gesellschaftlicher Veränderung ringt, könnte dies ein besonders faszinierender Aspekt Nizzas im Jahr 2025 sein.

    Nizza: Ein Ort der Kontraste

    Die Stadt Nizza bleibt ein Ort der Spannung zwischen Vergangenheit und Gegenwart. Für Thomas Mann war sie ein Refugium der Ruhe und des reflektierten Lebens, ein Ort der Flucht vor der politischen Unruhe in Deutschland. Für Klaus Mann, der heute eine globalisierte, technisierte Welt erlebt, ist sie ein Sinnbild der Veränderungen, die die Welt erfasst haben. Nizza hat sich von einem ruhigen Rückzugsort zu einem pulsierenden internationalen Zentrum entwickelt, das die Veränderungen der letzten hundert Jahre widerspiegelt. Doch trotz aller Modernisierung und Veränderung bleibt das Meer, der Himmel und die „Seele der Stadt“ ein konstant beglückendes Erlebnis, das sowohl Thomas als auch Klaus Mann, wenn auch auf sehr unterschiedliche Weise, inspiriert hätte.

  • Welche Fragen darf man noch stellen?

    Die CDU/CSU hat eine parlamentarische “Kleine Anfrage” im Deutschen Bundestag gestellt:

    Deutscher Bundestag Drucksache 20/15035

    1. Wahlperiode 24.02.2025
    2. Kleine Anfrage
      der Fraktion der CDU/CSU

    3. Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen

    4. Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnüt-
      zigkeitsstatus zu gefährden. Laut der Abgabenordnung ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar
      vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dass einige Organisationen finanziell fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren. Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
      Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen
      eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren.
      Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch
      über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den NGOs eine
      Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut
      einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich poli-
      tisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Ministerien. Dies stellt ein
      Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html).
      Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen
      (www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegen-rechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbildung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber Umweltorganisaionen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen. Während Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren,wenn sie steuerlich begünstigt werden.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20. Legislatur-
      periode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte
      absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
    2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von
      mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen
      gemeinnützigen Körperschaften?
    3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen
      politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und
      wenn ja, welche?
    4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Rz. 16 Absatz 3 des
      Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach „es nicht zu
      beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb
      ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung
      nimmt“?
      a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in Artikel
      8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
      zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu kodifizie-
      ren?
      b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?
    5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst
      aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?
    6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft, ob Förder-
      mittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wie unter
      anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen Fördergel-
      der missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
    7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen Betäti-
      gung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?
    8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch gemeinnützi-
      ger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?
    9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember
      2020, V R 14/20 auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder Referats-
      leiter von Bund und Ländern besprochen und wenn ja, wann und mit
      welchem Ergebnis?
      a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und Ländern
      dazu?
      b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung die Geltung des
      Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung zu än-
      dern?
      c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle
      Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der Ge-
      Drucksache 20/15035 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
      meinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch betä-
      tigen?
      Gab es Gesetzgebungsentwürfe, und falls ja, welche?
    10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Bundesverfassungs-
      gerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und
      wenn ja, mit welchem Inhalt?
    11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung aus-
      schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
      AO), und wenn ja, welche?
    12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkei-
      ten und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder gegen
      eine Partei geworben hat?
    14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH letztmalig
      durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipo-
      litischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV
      gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?
    18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
      bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH
      politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische Entschei-
      dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
      regierung?
    21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen
      bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder
      Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH verein-
      nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
      Zwecke zweckentfremdet?
    24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und partei-
      nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
      Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
    25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH haben,
      und wenn ja, welche?
    26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und Regie-
      rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH und
      aus welchen Einzelplänen stammen sie?
      Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – Drucksache 20/15035
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV
      gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Aus-
      land Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzie-
      rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
      Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH
      (https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische Ten-
      denz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
      der parteipolitischen Neutralität?
    32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV
      gGmbH oder deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
      ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
      in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
      welche?
    34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH
      nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige Narrati-
      ve in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale Berichterstattung
      über politische Themen?
    37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche
      Meinungsbildung untersuchen?
    38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner diskre-
      ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
      desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die Rechtstrei-
      ber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-re
      chtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn ja,
      wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem Hintergrund
      des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?
    40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung
      der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
      politische Entscheidungen?
    41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im Hinblick auf
      das Neutralitätsgebot bewerten?
    42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
      der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
      richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
      klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
      Tafeln?
    44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
      in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
      sehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
      Drucksache 20/15035 – 4 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
      explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
    46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der Vergan-
      genheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen
      Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
      stammt?
    48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?
    49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen
      Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu
      Parteien?
    51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
      politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschät-
      zung der Bundesregierung?
    52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutsch-
      land e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen
      führt?
    53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische
      Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregie-
      rung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
    55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
      Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
      der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
    56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?
    57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung si-
      cherstellen?
    58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts
      Deutschland e. V. und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen
      Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs
      aus dem Ausland Gelder erhält und wenn ja, welche sind das und wie
      viel?
    60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten Jah-
      ren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen
      Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine parteipoli-
      tische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
      Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
      Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/15035
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen
      Rechts Deutschland e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahl-
      kämpfen teil oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach Erkenntnis-
      sen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampag-
      nen beteiligt und wenn ja, welche?
    64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
      e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja,
      welche?
    65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die
      mediale Berichterstattung über politische Themen?
    66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
      auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
    67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt
      politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und
      wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förde-
      rung?
    68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
      e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
      Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
    69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts Deutsch-
      land e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen
      eine Partei geworben hat?
    71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen parteipoli-
      tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact
      e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?
    74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
      bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V.
      politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische Entscheidungs-
      prozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregie-
      rung?
    77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen
      bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder
      Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V. verein-
      nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
      Zwecke zweckentfremdet?
    80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und parteina-
      hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
      Drucksache 20/15035 – 6 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
      Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
    81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V. haben,
      und wenn ja, welche?
    82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und Regie-
      rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V. und
      aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V.
      von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
      erhält und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
      Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V.
      (www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
      urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
      tralität?
    87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact
      e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
      zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
      in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
      welche?
    89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative
      in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung
      über politische Themen?
    91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche Mei-
      nungsbildung untersuchen?
    92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner diskre-
      ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
      desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung der
      Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
      sche Entscheidungen?
    94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im Hinblick auf
      das Neutralitätsgebot bewerten?
    95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder
      gegen eine Partei geworben hat?
    96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen partei-
      politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins
      e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?
      Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 7 – Drucksache 20/15035
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
      bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder
      (Gründungs-)mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter
      oder enge Verbindungen zu Parteien?
    101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische Entschei-
      dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
      regierung?
    102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen
      bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen oder
      Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V. verein-
      nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
      Zwecke zweckentfremdet?
    105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und parteina-
      hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
      Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
    106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V. ha-
      ben, und wenn ja, welche?
    107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und Regie-
      rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V. und
      aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein
      e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
      Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
      oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V.
      (www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
      urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
      tralität?
    112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein
      e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
      zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
      rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
      ja, welche?
    114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige Narrati-
      ve in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale Berichterstat-
      tung über politische Themen?
    116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche
      Meinungsbildung untersuchen?
      Drucksache 20/15035 – 8 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

    117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner dis-
    kreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
    Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung
    der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
    politische Entscheidungen?
    119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im Hinblick
    auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO) und wenn ja, welche?
    121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung seine gemeinnützigen Tätig-
    keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
    123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung letzt-
    malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen partei-
    politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio Stif-
    tung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung?
    127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
    und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
    130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt
    gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen
    oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung ver-
    einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
    sche Zwecke zweckentfremdet?
    133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und par-
    teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
    Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung ha-
    ben, und wenn ja, welche?
    135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und Re-
    gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung
    und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio Stif-
    tung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder Projektfinan-
    zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
    welche?
    139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung
    oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung
    (www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und
    wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der partei-
    politischen Neutralität?
    141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio
    Stiftung oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
    ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
    ja, welche?
    143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stif-
    tung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige Nar-
    rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale Berichterstat-
    tung über politische Themen?
    146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche
    Meinungsbildung untersuchen?
    147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner dis-
    kreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundes-
    regierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach Einschätzung
    der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
    politische Entscheidungen?
    149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im Hinblick
    auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des Bundesverfassungs-
    gerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
    und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
    den Tafeln?
    152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
    gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    Drucksache 20/15035 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
    154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. seine gemeinnützigen Tätigkei-
    ten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder gegen
    eine Partei geworben hat?
    156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V. letztmalig
    durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen parteipoli-
    tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland
    e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.?
    160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
    163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V. verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
    166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und partei-
    nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V. haben,
    und wenn ja, welche?
    168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V. und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland
    e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder Projektfinanzie-
    rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
    Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V.
    (www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
    sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland
    e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
    zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
    in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
    176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V.
    nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/news/
    tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653) und
    wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund
    des Gemeinnützigkeitsrechts?
    178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige Narrative
    in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung
    über politische Themen?
    180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
    181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner diskre-
    ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
    desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung der
    Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
    sche Entscheidungen?
    183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im Hinblick auf
    das Neutralitätsgebot bewerten?
    184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
    richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
    klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
    Tafeln?
    186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
    in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
    sehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung
    ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
    188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V.seine gemeinnützigen Tätig-
    keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
    190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V. letzt-
    malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    Drucksache 20/15035 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen par-
    teipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch
    e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.?
    194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
    und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
    197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt
    gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen
    oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V. ver-
    einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
    sche Zwecke zweckentfremdet?
    200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und par-
    teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
    Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V.
    haben, und wenn ja, welche?
    202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und Re-
    gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V.
    und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights Watch
    e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
    zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja,
    welche?
    206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
    oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch e. V.
    (www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
    urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
    tralität?
    208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights
    Watch e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
    oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
    ja, welche?
    210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch
    e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirtsc
    haft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzversto
    esse-vor-7072158.html) und wie beurteilt sie den dort geschilderten
    Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts?
    Beabsichtigt die Bundesregierung das für Animal Rights Watch e. V. zu-
    ständige Finanzamt darauf hinzuweisen?
    212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige Nar-
    rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale Berichterstat-
    tung über politische Themen?
    214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche
    Meinungsbildung untersuchen?
    215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner dis-
    kreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
    Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach Einschät-
    zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
    oder politische Entscheidungen?
    217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im Hinblick
    auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
    sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
    und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
    den Tafeln?
    220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
    gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich ge-
    meinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und wenn
    ja, welche?
    222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
    grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine Par-
    tei geworben hat?
    224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig durch
    das zuständige Finanzamt geprüft?
    225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Be-
    tätigung abgemahnt oder verwarnt?
    Drucksache 20/15035 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der
    aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an Foodwatch e. V.?
    228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten
    Parteien oder politischen Akteuren?
    229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V. politische
    Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse
    oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
    231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte
    Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
    mit ihren finanziellen Mitteln?
    233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat,
    nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
    zweckentfremdet?
    234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen Stif-
    tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
    der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
    235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und wenn
    ja, welche?
    236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und Regierungsbehör-
    den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V. und aus wel-
    chen Einzelplänen stammen sie?
    238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von
    internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
    hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
    schließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?
    240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
    staatlicher Mittel erfahren?
    241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.fo
    odwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
    sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder
    seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
    bestimmter Parteien auf?
    243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
    Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
    244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht
    gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in politi-
    schen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über poli-
    tische Themen?
    247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
    248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
    diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung
    dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der Bun-
    desregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
    Entscheidungen?
    250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick auf das
    Neutralitätsgebot bewerten?
    251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
    zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und klassi-
    schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
    feln?
    253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ver-
    gangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
    wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
    255. Wie definiert Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten
    und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
    257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernat Zukunft e. V. letztmalig
    durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen parteipo-
    litischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernat Zukunft
    e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.?
    261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernat Zukunft e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
    264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    Drucksache 20/15035 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V. verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
    267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und partei-
    nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernat Zukunft e. V. haben,
    und wenn ja, welche?
    269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V. und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft
    e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder Projektfinanzie-
    rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
    Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernat Zukunft e. V.
    (https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn
    ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipoliti-
    schen Neutralität?
    275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft
    e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
    zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
    in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    an welchen?
    277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernat Zukunft e. V.
    nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    278. Ist der Bundesregierung der Artikel der Wirtschaftswoche „Die Genossin
    und der Milliardär“ bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschland/philipp
    a-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/30179574.html),
    worin Zeit-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert wird „Das
    Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die Schuldenbremse zu zer-
    stören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachver-
    halt vor den Anforderungen des parteipolitischen Neutralitätsgebots?
    279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale Berichterstattung
    über politische Themen?
    280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche
    Meinungsbildung untersuchen?

    1. Haben die Kampagnen des Dezernat Zukunft e. V. nach Einschätzung
      der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
      politische Entscheidungen?
    2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten des Dezernat Zukunft e. V. im Hinblick auf
      das Neutralitätsgebot bewerten?
    3. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
      des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
      richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    4. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V.
      und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
      den Tafeln?
    5. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
      in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
      sehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    6. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung
      ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
      AO) und wenn ja, welche?
    7. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen Tätig-
      keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    8. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder
      gegen eine Partei geworben hat?
    9. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
      letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    10. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen par-
      teipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    11. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen Umwelthil-
      fe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    12. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.?
    13. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V.
      und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    14. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe
      e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    15. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Ent-
      scheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bun-
      desregierung?
    16. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt
      gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    17. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen
      oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    18. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. ver-
      einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
      sche Zwecke zweckentfremdet?
    19. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und
      parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
      Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
      Drucksache 20/15035 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V.
      haben, und wenn ja, welche?
    21. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und
      Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    22. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V.
      und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche Umwelthil-
      fe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
      Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    24. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
      zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
      welche?
    25. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
      oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    26. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe
      e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
      urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
      tralität?
    27. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche Umwelt-
      hilfe e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
      oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    28. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der Bundes-
      regierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
      wenn ja, welche?
    29. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe
      e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    30. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige
      Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    31. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale Berichter-
      stattung über politische Themen?
    32. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die öffent-
      liche Meinungsbildung untersuchen?
    33. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner
      diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
      Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    34. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Einschät-
      zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
      oder politische Entscheidungen?
    35. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im Hin-
      blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    36. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
      der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
      sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    37. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
      e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
      oder den Tafeln?
      Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/15035
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    38. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
      rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
      gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    39. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung aus-
      schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
      AO), und wenn ja, welche?
    40. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten
      und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    41. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen
      eine Partei geworben hat?
    42. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig
      durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    43. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipoli-
      tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    44. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar gGmbH,
      der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    45. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH?
    46. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
      bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    47. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH poli-
      tische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    48. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut
      e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrarw
      ende-609558) und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der
      Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im Bundes-
      landwirtschaftsministerium ein?
    49. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische Entschei-
      dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
      regierung?
    50. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen
      bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    51. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder
      Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    52. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH verein-
      nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
      Zwecke zweckentfremdet?
    53. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und parteina-
      hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
      Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
    54. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben,
      und wenn ja, welche?
    55. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und Regie-
      rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    56. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH und
      aus welchen Einzelplänen stammen sie?
      Drucksache 20/15035 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    57. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar gGmbH
      von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
      erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    58. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierun-
      gen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    59. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
      Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    60. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH
      (www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
      beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
      Neutralität?
    61. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar
      gGmbH oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
      ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    62. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
      in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
      welche?
    63. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH
      nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    64. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative
      in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    65. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung
      über politische Themen?
    66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
      dien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche Mei-
      nungsbildung untersuchen?
    67. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner diskredi-
      tiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundes-
      regierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    68. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der
      Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
      sche Entscheidungen?
    69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
      rechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im Hinblick auf
      das Neutralitätsgebot bewerten?
    70. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
      der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
      richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    71. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
      klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
      Tafeln?
    72. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
      der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen
      und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    73. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
      ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
      AO), und wenn ja, welche?
    74. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen Tä-
      tigkeiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
      Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/15035
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    75. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für
      oder gegen eine Partei geworben hat?
    76. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH
      letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    77. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen
      parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    78. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende
      gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    79. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
      nahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH?
    80. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende
      gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    81. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende
      gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    82. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische Ent-
      scheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bun-
      desregierung?
    83. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt
      gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    84. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische Demonstratio-
      nen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    85. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH
      vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoli-
      tische Zwecke zweckentfremdet?
    86. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
      parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
      Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
      Stiftung?
    87. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
      die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende gGmbH
      haben, und wenn ja, welche?
    88. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
      Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    89. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende
      gGmbH und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    90. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende
      gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Aus-
      land Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    91. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder Projektfi-
      nanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
      welche?
    92. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine Erhö-
      hung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    93. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende
      gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz,
      und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
      parteipolitischen Neutralität?
      Drucksache 20/15035 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
      Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

    374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Energiewen-
    de gGmbH oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
    oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der Bundes-
    regierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
    wenn ja, welche?
    376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende
    gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige
    Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale Berichter-
    stattung über politische Themen?
    379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die öffent-
    liche Meinungsbildung untersuchen?
    380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner
    diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
    Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach Einschät-
    zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
    oder politische Entscheidungen?
    382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH im Hin-
    blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfas-
    sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende
    gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
    Kreuz oder den Tafeln?
    385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der Bundes-
    regierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausge-
    setzt gesehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
    gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und
    wenn ja, welche?
    387. Wie definiert Greenpeace e. V.ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
    grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine Par-
    tei geworben hat?
    389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig
    durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
    Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V., der
    aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an Greenpeace e. V.?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und bestimm-
    ten Parteien oder politischen Akteuren?
    394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen Greenpeace e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische Entscheidungsprozesse
    oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
    396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen bestimmte
    Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
    mit ihren finanziellen Mitteln?
    398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat,
    nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
    zweckentfremdet?
    399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen Stif-
    tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
    der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
    400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb Greenpeace e. V. haben, und
    wenn ja, welche?
    401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und Regierungsbehör-
    den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V. und aus wel-
    chen Einzelplänen stammen sie?
    403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von
    internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
    hält und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
    schließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?
    405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
    staatlicher Mittel erfahren?
    406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.gr
    eenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
    sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder
    seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
    bestimmter Parteien auf?
    408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
    Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
    409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht
    gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in politi-
    schen Debatten fördert und wenn ja, welche?
    411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über
    politische Themen?
    412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
    Drucksache 20/15035 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
    diffamiert? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung dies
    vor dem Hintergrund der Förderung?
    414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der
    Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
    sche Entscheidungen?
    415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick auf das
    Neutralitätsgebot bewerten?
    416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
    zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und klassi-
    schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
    feln?
    418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
    Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
    und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich ge-
    meinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und wenn
    ja, welche?
    420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
    grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine Par-
    tei geworben hat?
    422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch das
    zuständige Finanzamt geprüft?
    423. Wurde Der BUND e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Be-
    tätigung abgemahnt oder verwarnt?
    424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der
    aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an den BUND e. V.?
    426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und bestimm-
    ten Parteien oder politischen Akteuren?
    427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse
    oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
    429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte
    Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
    mit ihren finanziellen Mitteln?
    431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat,
    nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
    zweckentfremdet?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.432. Gibt es Kooperationen zwischen der BUND e. V. und parteinahen Stif-
    tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
    der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
    433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und wenn
    ja, welche?
    434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und Regierungsbehör-
    den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V. und aus wel-
    chen Einzelplänen stammen sie?
    436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von
    internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
    hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
    schließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
    staatlicher Mittel erfahren?
    439. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem BUND e. V. (www.b
    und.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie
    diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder
    seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
    bestimmter Parteien auf?
    441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
    Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
    442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem BUND e. V. nicht
    gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in politi-
    schen Debatten fördert und wenn ja, welche?
    444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über poli-
    tische Themen?
    445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss von dem BUND e. V. auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
    446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
    diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung
    dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    447. Haben die Kampagnen von dem BUND e. V. nach Einschätzung der
    Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
    sche Entscheidungen?
    448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten von dem BUND e. V. im Hinblick auf das
    Neutralitätsgebot bewerten?
    449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    von dem BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
    zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    Drucksache 20/15035 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und klassi-
    schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
    feln?
    451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ver-
    gangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
    wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
    453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen Tätig-
    keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
    455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V. letzt-
    malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen partei-
    politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von dem Netzwerk Re-
    cherche e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.?
    459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
    und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks
    Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
    462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt
    gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen
    oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V. ver-
    einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
    sche Zwecke zweckentfremdet?
    465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und par-
    teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
    Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V.
    haben, und wenn ja, welche?
    467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und Re-
    gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V.
    und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche
    e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
    zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
    welche?
    471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
    oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    472. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem Netzwerk Recherche
    e. V. (www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
    beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
    Neutralität?
    473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk Recher-
    che e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
    ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
    ja, welche?
    475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem Netzwerk Recher-
    che e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige Nar-
    rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale Berichterstat-
    tung über politische Themen?
    478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss von dem Netzwerk Recherche e. V. auf die öffent-
    liche Meinungsbildung untersuchen?
    479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner
    diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
    Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    480. Haben die Kampagnen von dem Netzwerk Recherche e. V. nach Ein-
    schätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergeb-
    nisse oder politische Entscheidungen?
    481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten von dem Netzwerk Recherche e. V. im Hin-
    blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    von dem Netzwerk Recherche e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
    sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
    und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
    den Tafeln?
    484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
    gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht
    der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der
    Abgabenordnung (§ 52 AO) und wenn ja, welche?
    Drucksache 20/15035 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. seine
    gemeinnützigen Tätigkeiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer
    Einflussnahme ab?
    487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
    e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
    488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche Medien-
    macher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
    489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der Ver-
    gangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder ver-
    warnt?
    490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von dem Verein Neue
    deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogram-
    men stammt?
    491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
    e. V.?
    492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Me-
    dienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Ak-
    teuren?
    493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue
    deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge Verbin-
    dungen zu Parteien?
    494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
    e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Ein-
    schätzung der Bundesregierung?
    495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche Medienma-
    cher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kam-
    pagnen führt?
    496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. politi-
    sche Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
    497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche Medien-
    macher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundes-
    regierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
    498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienma-
    cher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
    Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
    der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
    499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche Medi-
    enmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche?
    500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienma-
    cher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicher-
    stellen?
    501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche Medi-
    enmacher*innen e. V. und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue deutsche
    Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder
    NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und
    wie viel?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. Dritt-
    mittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige
    Zwecke, und wenn ja, welche?
    504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten
    Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
    505. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem Verein Neue deut-
    sche Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine
    parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz
    vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue deut-
    sche Medienmacher*innen e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an
    Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
    507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Erkennt-
    nissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kam-
    pagnen beteiligt, und wenn ja, welche?
    508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem Verein Neue deut-
    sche Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutra-
    litätsgebot verstoßen?
    509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche Medienmacher*in-
    nen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn
    ja, welche?
    510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. die
    mediale Berichterstattung über politische Themen?
    511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*in-
    nen e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
    512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. ge-
    zielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche
    und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
    Förderung?
    513. Haben die Kampagnen von dem Verein Neue deutsche Medienma-
    cher*innen e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Aus-
    wirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
    514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten von dem Verein Neue deutsche Medienma-
    cher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
    515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den Vor-
    gaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Partei-
    en vereinbar?
    516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche Me-
    dienmacher*innen e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen
    wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?
    517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
    Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Ge-
    meinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik
    gewehrt?
    518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit
    (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture An-
    laufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der Bundesregie-
    Drucksache 20/15035 – 30 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.rung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung
    (§ 52 AO) und wenn ja, welche?
    519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und
    wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine
    Partei geworben hat?
    521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch
    das zuständige Finanzamt geprüft?
    522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
    Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
    523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der
    aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
    524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH?
    525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und be-
    stimmten Parteien oder politischen Akteuren?
    526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische
    Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
    527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische Entscheidungspro-
    zesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
    528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen be-
    stimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
    529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste
    mit ihren finanziellen Mitteln?
    530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt hat,
    nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
    zweckentfremdet?
    531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen
    Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und
    wenn ja, welche?
    533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und Regierungsbe-
    hörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
    534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH und aus wel-
    chen Einzelplänen stammen sie?
    535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von
    internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
    hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
    536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen
    ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
    537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kür-
    zung staatlicher Mittel erfahren?
    538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture
    (www.greenculture.info) und erkennt sie darin eine parteipolitische Ten-
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.denz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
    der parteipolitischen Neutralität?
    539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks Nachhal-
    tigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und erkennt sie darin
    eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Ten-
    denz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH oder
    seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
    bestimmter Parteien auf?
    541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
    Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
    542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht
    gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
    543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in
    politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
    544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über
    politische Themen?
    545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche Meinungs-
    bildung untersuchen?
    546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert
    oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregie-
    rung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
    547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der Bun-
    desregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
    Entscheidungen?
    548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf das
    Neutralitätsgebot bewerten?
    549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
    Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
    550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und klassi-
    schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
    feln?
    551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der
    Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
    wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    Berlin, den 21. Februar 2025
    Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
    Drucksache 20/15035 – 32 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
    Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
    ISSN 0722-8333
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

    Radio Stralsund ist gespannt auf die Antworten.

  • Die Rede von Dr. Subrahmanyam Jaishankar

    Der Außenminister von Indien, Dr. Subrahmanyam Jaishankar, erklärt auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 den Europäern das Problem ihrer Weltsicht. Der indische Außenminister verurteilt auf seine eigene subtile Art und Weise das propagandistische Verhalten westlicher Politiker auf der Münchner Sicherheitskonferenz.

    “Kann ich hier zwei kurze Kommentare abgeben? Erstens, ich würde die Gleichsetzung von “Liberalismus auf eine Art internationale Weise” mit “Demokratie” infrage stellen. Ich denke, verschiedene Gesellschaften haben ihre eigene Kultur, ihre eigenen Werte, ihre eigene Art, Dinge zu tun, und die Idee, dass es EINE universelle Wahrheit, EIN Urteil und EINE NORM, gibt, die gepredigt, propagiert, bewertet und beurteilt werden sollte, ist meiner Meinung nach eines der großen Probleme, die wir heute in der Politik haben. Und das wird von ThinkTanks gemacht, es wird von Leuten gemacht, die Ratings vornehmen, es wird von Zeitungen gemacht, also denke ich, dass es in vielen Teilen der Welt eine Reaktion auf selbsternannte Wächter gibt, Leute, die nie an einer Wahl teilgenommen haben und nichts mit Demokratie zu tun haben. Die dem Rest der Welt tatsächlich sagen, was richtig ist und was falsch ist in der Demokratie. Und ich denke, es ist für mich unvermeidlich, dass das infrage gestellt wird. Mein zweites Problem ist, dass jedes Land seine Mainstream-Politik hat, es hat seine Aussenseiter. Okay, wenn ich mir zum Beispiel anschaue, wie Europäer, Westler, mit diesen Aussenseitern in diesen Gesellschaften umgehen, wenn ich mir das anschaue, was westliche Botschafter in Indien tun? Wenn meine Botschafter auch nur einen Bruchteil davon täten, wären Sie alle empört. Ich denke also, hier gibt es Doppelmoral.”

  • Wie können wir uns vor den Rettern retten?

    “Es hat sich ein unüberschaubares Heer von Tätern formiert, sie erscheinen in den Masken der Coaches, der Therapeuten, der Politiker und Aktivisten, der gläubigen Technokraten und Kaufleute, der Bürokraten und Verwalter, der Lehrer und Karitativen, die unsere Wahrnehmung, unser Verhalten und unsere Verhältnisse manipulieren wollen, damit wir ihrer Gesinnung entsprechen. Sie dringen in unsere Körper und unsere Seelen und operieren in ihnen herum.“

    Das Buch “Der begehbare Affe” von Oliver Ruppel erklärte wunderbar die Entfremdung des Menschen von seinem eigentlichen Wesen. Oliver Ruppel beschränkt sich hierbei ausschließlich auf jene Aspekte des Lebens, die wir auch wirklich prüfen können, indem wir hinschauen oder ausprobieren.
    Nach der Lektüre versteht man, warum die Welt ist wie sie ist und ab diesem Punkt ist man auch eher in der Lage die Aussagen von Philosophie und Religionen zu verstehen.

  • Heute lade ich Dich ein zum Geburtstag:

    Die Wahrheit, die wir singen und die Worte, die wir finden, zusammen gefasst im Liedtext vom Colloseum:

    “Sind alle für dich bestimmt – Die Bäume sind voll

    Und die Köpfe sind kahl – Und dieses Mal ist es mir wichtig.

    Jeder hat ein Auto – Aber sie werden nicht weit fahren

    Niemand hier hat den Sonnenschein, wie ich ihn habe.

    Traurige traurige Stadt, traurige traurige Stadt

    In der brennenden Wüste – Shanty-Stadt, Shanty-Stadt,

    Shanty-Stadt des Millionärs

    Ein Mann wird eines Morgens erwachen

    Allein in der großen braunen Wiese

    Ein Millionär allein in der brennenden Wüste.

    Hier bin ich allein in dieser Stadt – Ist das nicht ein Jammer

    Ich will nur weg – Und von Lost Angeles wegkommen

    Erdbeben und Smog – Vertreiben mich aus der Stadt

    Ich will nicht hier sein – Ich will nicht in der Nähe sein

    Bringt mich weg, wenn ihr wollt

    Ich will nicht in Lost Angeles leben

    Ich will hier nicht leben

    Ich will nur nach Hause zurückkehren

    Ich will hier nicht mehr sein

    Ich will allein sein

    Bringt mich weg, wenn ihr wollt

    Bringt mich weg von Lost Angeles.”

  • Zukunftspreis Stralsund: Die Gewinner stehen fest

    Die Hochschule und Hansestadt Stralsund haben am 21. November erstmalig gemeinsam den Zukunftspreis verliehen. Bei der Premiere für diesen neuen Wettbewerb unter der Motto „Zukunft Stralsund – digital gemeinsam gestalten“ wurden in den drei Kategorien Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft Preise vergeben, die mit jeweils 1.000 Euro dotiert waren und von der IHK zu Rostock, der Hochschule Stralsund und der Hansestadt Stralsund gestiftet wurden.

    Gewinner in der Kategorie Zivilgesellschaft ist die SHV Handball GmbH Stralsund. Im Bereich Wirtschaft gewannen Angela Seibert und William Will mit einem Projekt zur 3D-Fertigung. Die Kategorie Wissenschaft konnte die unseKinder gGmbH mit digitalen Bildungslösungen zur Bewältigung des Fachkräftemangels für sich entscheiden.

    „Aus ein paar Gedanken in dieselbe Richtung ist ein ganz neues Format für Stadt und Hochschule geworden“, so Hochschul-Rektor Prof. Dr. Ralph Sonntag anlässlich der Preisverleihung. „Wir wollen gemeinsam eine Ideenschmiede sein für zivilgesellschaftliche Ideen, wirtschaftlich relevante und solche aus dem akademischen Raum. Wir wollen gemeinsam die Zukunft unserer Stadt denken.“ 

    Die Laudationen hielten Prof. Dr. Gero Wedemann, Leiter des Institute For Applied Computer Science (IACS) an der Hochschule (Kategorie Wissenschaft), Steffi Behrendt, Amtsleiterin für Kultur, Welterbe und Medien der Hansestadt Stralsund (Kategorie Zivilgesellschaft), sowie Torsten Grundke, Vizepräsident der IHK zu Rostock (Kategorie Wirtschaft). 

    In ihrer Laudatio auf den Stralsunder Handballverein SHV hob Steffi Behrendt hervor: „Was mit der Liebe zum Handball begann, hat sich zu einer Bewegung entwickelt, die Stralsund als Stadt des Miteinanders und der gemeinsamen Verantwortung stärkt.“ Zudem zeige der SHV „mit Initiativen wie der Spendenaktion zugunsten des Kinder- und Jugendhospizes oder der Unterstützung geflüchteter ukrainischer Sportler, wie gelebte Solidarität aussehen kann“. Und sie betonte: „Der SHV setzt den Teamgedanken nicht nur im Sport, sondern auch in der Gesellschaft um, indem er einen engen Zusammenhalt zwischen Spielern, der Vereinsführung und der Stadtgesellschaft fördert.“ 

    Prof. Dr. Gero Wedemann wiederum stellte in seiner Laudatio fest, dass „unseKinder weit mehr ist als eine Kita oder eine Schule – Es ist ein lebendiger Ort des Miteinanders, ein Raum, der Neugier entfacht, Talente entfaltet und Kinder als Gestalter ihrer Welt begreift“. Er betonte: „Der Kinder- und Jugendcampus hat nicht nur Stralsund bereichert, sondern setzt Maßstäbe für ganz Deutschland. Er zeigt, wie wir Bildung neu denken können: als Brücke zwischen Generationen, als Werkzeug für Chancengleichheit und als Schlüssel zu einer nachhaltigeren Zukunft.“ Und mit Blick in die Zukunft sagt er: „Durch digitale Kompetenzförderung, KI-gestützte Lernanwendungen und offene Lernformen schafft der Campus einen Lernraum, der nicht nur modern, sondern auch individuell ist – einen Raum, in dem jede und jeder den eigenen Weg gehen darf.“ 

    Torsten Grundke hob in seiner Laudatio in der Kategorie Wirtschaft hervor: „Mit ihrem Engagement und ihrer Leidenschaft sind Frau Seibert und Herr Will ein Gewinn für unsere Region. Sie zeigen, wie wir gemeinsam die Zukunft von Stralsund und darüber hinaus gestalten können. Dieses Projekt erfüllt alle Kriterien der Kategorie „Wirtschaft“ in herausragender Weise: Es hat einen starken Einfluss auf die Region, bietet eine hohe Übertragbarkeit – gerade für kleine Unternehmen – und trägt zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung bei. Das Team hat gezeigt, wie technisches Fachwissen und unternehmerisches Denken zusammenwirken können, um Innovationen zu schaffen, die wirtschaftlich und ressourcenschonend zugleich sind.“

    Im Anschluss gab es einen regen Austausch zwischen allen Beteiligten zu Zukunftsthemen und zu den vielfältigen Ideen der Bewerberinnen und Bewerber des Zukunftspreises. Sie präsentierten ihre Projekte auf Bannern und Präsentationswänden im Audimax.

    Für Dr. Sonja Gelinek, Senatorin und 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters, steht bereits jetzt fest: „Schon mit diesem ersten Wettbewerb haben wir gesehen, welches Potenzial wir in unserer Stadt und auch außerhalb haben, um Ideen für Stralsunds Zukunft zu entwickeln. Das bestärkt uns darin, den Zukunftspreis von Hochschule und Hansestadt langfristig zu etablieren.“

    Die Gewinner im Porträt


    Kategorie Zivilgesellschaft
    SHV Handball GmbH Stralsund: Sei Teil des Teams

    Seit Januar 2023 hat sich der Stralsunder HV (SHV Handball GmbH Stralsund) unter der neuen Leitung von Steffen und Doreen Fischer stark weiterentwickelt. Im Fokus stehen dabei nicht nur sportliche Erfolge, sondern auch wirtschaftliches Wachstum. 
    Der SHV setzt auf professionelle Strukturen und baut ein starkes Netzwerk mit regionalen Unternehmen auf, um wirtschaftliche Synergien zu schaffen. Durch gezielte Partnerschaften und den „SHV-Business-Club“ werden der gewinnbringende Austausch und die Zusammenarbeit in der Region gefördert. Gleichzeitig zeigt der SHV große soziale Verantwortung durch Spendenaktionen und Projekte zur Jugendförderung, die den Zusammenhalt und die Integration in der Gemeinschaft stärken. 
    Ziel ist es, die 1. Männermannschaft bis 2030 in der 2. Handball-Bundesliga zu etablieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Stärke der Region sowie das soziale Engagement nachhaltig zu fördern. 


    Kategorie Wirtschaft
    Projekt zur 3D-Fertigung

    Das Projekt zielt darauf ab, die Fertigung von Bauteilen im 3D-Druck-Verfahren Fused Deposition Modeling (FDM) durch Optimierung der Schichthaftung zu verbessern. Im Fokus steht eine Anwendung, die auf Basis gesammelter Daten Bauteile simuliert und Konstruktionen optimiert. Zugproben sollen entwickelt werden, um Einflussfaktoren wie Drucktemperatur oder Abkühlung besser zu verstehen. 
    Die Daten fließen in Materialmodelle ein, die zur genaueren Belastungsanalyse (FEM) genutzt werden. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz sollen die Erkenntnisse weiter automatisiert und zur Prozessoptimierung verwendet werden, um präzisere Vorhersagen und kostenoptimierte Fertigung zu ermöglichen. Zielgruppe sind Unternehmen, die FDM-Druck nutzen. 

    Kategorie Wissenschaft 
    Digitale Bildungslösungen zur Bewältigung des Fachkräftemangels

    In einer Zeit, in der der Fachkräftemangel insbesondere im Bildungssektor immer akuter wird, präsentiert der Kinder- und Jugendcampus Stralsund der unseKinder gGmbH eine zukunftsweisende Lösung, die nicht nur den Mangel an qualifizierten Lehrkräften adressiert, Unterrichtsausfall reduziert, sondern auch die Bildungsqualität nachhaltig verbessert. Durch die innovative Kombination von digitalen Bildungsangeboten und dem Einsatz von Fachlehrern aus anderen Bundesländern oder sogar aus dem Ausland, entsteht ein flexibles und effizientes Bildungssystem, das sich an die Bedürfnisse der Schüler und die Verfügbarkeit von Lehrkräften anpasst.

  • LesBar im November:

    Tyll“ von Daniel Kehlmann

    Wenn am 6. November die LesBar um 19 Uhr zur nächsten Veranstaltung einlädt, dann liest der Chefdramaturg des Theaters Vorpommern Dr. Joris Löschburg aus „Tyll“ von Daniel Kehlmann.

    Nach der Hinrichtung seines Vaters als Hexer, flieht der junge Tyll Ulenspiegel aus seinem Dorf und zieht von da an als Gaukler, als anarchistischer Spaßmacher durch ein Land, in dem der Dreißigjährige Krieg tobt, der halb Europa verwüsten wird. In einer vom Aberglauben geprägten Welt begegnet Tyll einfachen Leuten aus dem Volk und historischen Persönlichkeiten wie dem Schwedenkönig Gustav Adolf. Er wird Hofnarr, gerät in Schlachten, verschwindet und taucht  wieder auf. An ganz unterschiedlichen Orten, in verschiedenen Jahrzehnten. – 

    Ein sprachmächtiges, packendes, sachkundiges und faszinierend modernes Epos über einen Narren in einer aus den Fugen geratenen Welt.


    Gelesen von Dr. Joris Löschburg im Rahmen der Kooperationsreihe “LesBar” von Theater Vorpommern und Stadtbibliothek Stralsund.

    Stadtbibliothek Stralsund l 6. November l 19:00 Uhr