Welche Fragen darf man noch stellen?

Die CDU/CSU hat eine parlamentarische “Kleine Anfrage” im Deutschen Bundestag gestellt:

Deutscher Bundestag Drucksache 20/15035

  1. Wahlperiode 24.02.2025
  2. Kleine Anfrage
    der Fraktion der CDU/CSU

  3. Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen

  4. Die Frage nach der politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen sorgt aktuell zunehmend für Debatten. Hintergrund sind Proteste gegen die CDU Deutschlands, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden. Dies wirft die Frage auf, inwiefern sich gemeinnützige Vereine, die zusätzlich noch mit Steuergeldern gefördert werden, parteipolitisch betätigen dürfen, ohne ihren Gemeinnüt-
    zigkeitsstatus zu gefährden. Laut der Abgabenordnung ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht parteipolitisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar
    vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeitsrecht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen. Ein Beispiel ist das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, dass einige Organisationen finanziell fördert, die an den Demonstrationen beteiligt waren. Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren.
    Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen
    eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hingegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren.
    Die Kritik an der Einflussnahme gemeinnütziger Organisationen geht jedoch
    über einzelne Proteste hinaus. Manche Stimmen sehen in den NGOs eine
    Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt. Laut
    einem Bericht der „Welt“ erhalten zahlreiche NGOs, die sich öffentlich poli-
    tisch links positionieren, finanzielle Mittel aus Ministerien. Dies stellt ein
    Spannungsverhältnis dar, denn wenn diese Organisationen aktiv in politische Meinungsbildung eingreifen, könnte dies ein Verstoß gegen die demokratische Grundordnung sein (www.welt.de/debatte/plus255395416/NGOs-Der-deutsche-Deep-State-und-seine-gefaehrliche-Macht.html).
    Ein besonders umstrittenes Beispiel ist der Verein „Omas gegen Rechts“, der über das Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel erhalten hat. Während der Verein betont, dass er sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziere, gehört die staatliche Förderung ebenfalls zu seinen Finanzierungsquellen
    (www.welt.de/politik/deutschland/plus255383550/Finanzierung-Demos-gegen-rechts-Der-Staat-darf-nicht-mit-Steuergeldern-auf-die-oeffentliche-Meinungsbildung-einwirken.html). Ähnliche Vorwürfe gibt es gegenüber Umweltorganisaionen wie dem BUND, die sich in politische Debatten einmischen. Während Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt. sie argumentieren, dass Umweltpolitik untrennbar mit politischen Entscheidungen verbunden sei, kritisieren Staatsrechtler, dass solche Aktivitäten über den eigentlichen gemeinnützigen Zweck hinausgehen. Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemeinnützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren,wenn sie steuerlich begünstigt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

  1. Welche gemeinnützigen Körperschaften wurden in der 20. Legislatur-
    periode des Deutschen Bundestages mit Bundesmitteln gefördert (bitte
    absteigend nach Höhe der Förderung auflisten)?
  2. Inwiefern unterscheiden sich die Strukturen und Arbeitsweisen von
    mildtätigen gemeinnützigen Körperschaften und politisch aktivistischen
    gemeinnützigen Körperschaften?
  3. Gibt es Beispiele, in denen die Finanzbehörden Organisationen wegen
    politischer Einflussnahme die Gemeinnützigkeit entzogen haben, und
    wenn ja, welche?
  4. Auf welcher gesetzlichen Rechtsgrundlage beruht Rz. 16 Absatz 3 des
    Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52, wonach „es nicht zu
    beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb
    ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung
    nimmt“?
    a) Warum beabsichtigte die Bundesregierung, diese Regelung in Artikel
    8 Nummer 2 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und
    zur Anpassung des Einkommensteuertarifs in § 58 AO zu kodifizie-
    ren?
    b) Welche rechtlichen Risiken sah hier die Bundesregierung?
  5. Gibt es Beispiele für gemeinnützige Organisationen, die sich bewusst
    aus politischen Debatten heraushalten, und wenn ja, welche?
  6. Wird derzeit vor zuständigen Bewilligungsbehörde geprüft, ob Förder-
    mittelempfänger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ wie unter
    anderem die Partnerschaften für Demokratie, die erhaltenen Fördergel-
    der missbräuchlich für parteipolitische Zwecke eingesetzt haben?
  7. Wie hat sich die Rechtsprechung in Deutschland zur politischen Betäti-
    gung gemeinnütziger Organisationen in den letzten Jahren entwickelt?
  8. Wie sollte ein Reformvorschlag aussehen, um Missbrauch gemeinnützi-
    ger Organisationen für parteipolitische Zwecke zu verhindern?
  9. Wurde der Attac-Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember
    2020, V R 14/20 auf Sitzungen der Steuerabteilungsleiter oder Referats-
    leiter von Bund und Ländern besprochen und wenn ja, wann und mit
    welchem Ergebnis?
    a) Gab es dazu eine abgestimmte Haltung zwischen Bund und Ländern
    dazu?
    b) Beabsichtigt oder beabsichtigte die Bundesregierung die Geltung des
    Attac-Beschlusses durch „Nichtanwendungsgesetzgebung zu än-
    dern?
    c) Gab es eine interministerielle Arbeitsgruppe oder interministerielle
    Sitzungen zur Änderung der Abgabenordnung hinsichtlich der Ge-
    Drucksache 20/15035 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    meinnützigkeit von Körperschaften, die sich allgemeinpolitisch betä-
    tigen?
    Gab es Gesetzgebungsentwürfe, und falls ja, welche?
  10. Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme zum Bundesverfassungs-
    gerichtsverfahren von Attac gegen den BFH-Beschluss abgegeben, und
    wenn ja, mit welchem Inhalt?
  11. Erfüllt die CORRECTIV gGmbH aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
  12. Wie definiert die CORRECTIV gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkei-
    ten und wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
  13. Gibt es Fälle, in denen die CORRECTIV gGmbH explizit für oder gegen
    eine Partei geworben hat?
  14. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der CORRECTIV gGmbH letztmalig
    durch das zuständige Finanzamt geprüft?
  15. Wurde die CORRECTIV gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipo-
    litischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  16. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der CORRECTIV
    gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  17. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die CORRECTIV gGmbH?
  18. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  19. Haben Vorstände oder Führungspersonen der CORRECTIV gGmbH
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
  20. Inwiefern beeinflusst die CORRECTIV gGmbH politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
  21. Gibt es Hinweise darauf, dass die CORRECTIV gGmbH gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  22. Unterstützt die CORRECTIV gGmbH politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  23. Werden staatliche Fördergelder, die die CORRECTIV gGmbH verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
  24. Gibt es Kooperationen zwischen der CORRECTIV gGmbH und partei-
    nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
  25. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der CORRECTIV gGmbH haben,
    und wenn ja, welche?
  26. Gibt es Verbindungen zwischen der CORRECTIV gGmbH und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  27. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die CORRECTIV gGmbH und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  28. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die CORRECTIV
    gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Aus-
    land Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  29. Verwendet die CORRECTIV gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzie-
    rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
  30. Hat die CORRECTIV gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
    Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  31. Kennt die Bundesregierung die Website der CORRECTIV gGmbH
    (https://correctiv.org/) und erkennt sie darin eine parteipolitische Ten-
    denz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
    der parteipolitischen Neutralität?
  32. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die CORRECTIV
    gGmbH oder deren rechtliche Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
    ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  33. War die CORRECTIV gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
    in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
  34. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH
    nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
  35. Gibt es Belege dafür, dass die CORRECTIV gGmbH einseitige Narrati-
    ve in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
  36. Wie beeinflusst die CORRECTIV gGmbH die mediale Berichterstattung
    über politische Themen?
  37. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der CORRECTIV gGmbH auf die öffentliche
    Meinungsbildung untersuchen?
  38. Werden von der CORRECTIV gGmbH gezielt politische Gegner diskre-
    ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
    desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
  39. Kennt die Bundesregierung den CORRECTIV-Artikel „Die Rechtstrei-
    ber der CDU“ (https://correctiv.org/aktuelles/parteien/2025/02/11/die-re
    chtstreiber-welche-hardliner-die-cdu-nach-rechts-ziehen/), und wenn ja,
    wie bewertet die Bundesregierung diesen Artikel vor dem Hintergrund
    des gemeinnützigkeitsrechtlichen Neutralitätsgebots?
  40. Haben die Kampagnen der CORRECTIV gGmbH nach Einschätzung
    der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
    politische Entscheidungen?
  41. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der CORRECTIV gGmbH im Hinblick auf
    das Neutralitätsgebot bewerten?
  42. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der CORRECTIV gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
    richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
  43. Welche Unterschiede bestehen zwischen der CORRECTIV gGmbH und
    klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
    Tafeln?
  44. Hat sich die CORRECTIV gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung
    in der Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
    sehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
    Drucksache 20/15035 – 4 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  45. Gibt es Fälle, in denen der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
    explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
  46. Wurde der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in der Vergan-
    genheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  47. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Omas gegen
    Rechts Deutschland e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen
    stammt?
  48. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an den Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.?
  49. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  50. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Omas gegen
    Rechts Deutschland e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu
    Parteien?
  51. Inwiefern beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
    politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschät-
    zung der Bundesregierung?
  52. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutsch-
    land e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen
    führt?
  53. Unterstützt der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. politische
    Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  54. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregie-
    rung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
  55. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
    Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
    der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
  56. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. haben, und wenn ja, welche?
  57. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. und Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung si-
    cherstellen?
  58. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Omas gegen Rechts
    Deutschland e. V. und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
  59. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Omas gegen
    Rechts Deutschland e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs
    aus dem Ausland Gelder erhält und wenn ja, welche sind das und wie
    viel?
  60. Hat der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. in den letzten Jah-
    ren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  61. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Omas gegen
    Rechts Deutschland e. V. (www.omas-gegen-rechts.org/) eine parteipoli-
    tische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem
    Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  62. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Omas gegen
    Rechts Deutschland e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahl-
    kämpfen teil oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  63. War der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. nach Erkenntnis-
    sen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kampag-
    nen beteiligt und wenn ja, welche?
  64. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Omas gegen Rechts Deutschland
    e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja,
    welche?
  65. Wie beeinflusst der Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. die
    mediale Berichterstattung über politische Themen?
  66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland e. V.
    auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
  67. Werden von dem Verein Omas gegen Rechts Deutschland e. V. gezielt
    politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und
    wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förde-
    rung?
  68. Haben die Kampagnen des Vereins Omas gegen Rechts Deutschland
    e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf
    Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
  69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Omas gegen Rechts Deutsch-
    land e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
  70. Gibt es Fälle, in denen der Verein Campact e. V. explizit für oder gegen
    eine Partei geworben hat?
  71. Wurde der Verein Campact e. V. in der Vergangenheit wegen parteipoli-
    tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  72. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Vereins Campact
    e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  73. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an den Verein Campact e. V.?
  74. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  75. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Campact e. V.
    politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
  76. Inwiefern beeinflusst der Verein Campact e. V. politische Entscheidungs-
    prozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregie-
    rung?
  77. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Campact e. V. gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  78. Unterstützt der Verein Campact e. V. politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  79. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Campact e. V. verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
  80. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und parteina-
    hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Drucksache 20/15035 – 6 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
  81. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Campact e. V. haben,
    und wenn ja, welche?
  82. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Campact e. V. und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  83. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Campact e. V. und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
  84. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Campact e. V.
    von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
    erhält und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  85. Hat der Verein Campact e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
    Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  86. Sieht die Bundesregierung in der Website des Vereins Campact e. V.
    (www.campact.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
    urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
    tralität?
  87. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Campact
    e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
    zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  88. War der Verein Campact e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
    in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
  89. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Campact e. V. einseitige Narrative
    in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
  90. Wie beeinflusst der Verein Campact e. V. die mediale Berichterstattung
    über politische Themen?
  91. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss des Vereins Campact e. V. auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
  92. Werden von dem Verein Campact e. V. gezielt politische Gegner diskre-
    ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
    desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
  93. Haben die Kampagnen des Vereins Campact e. V. nach Einschätzung der
    Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
    sche Entscheidungen?
  94. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten des Vereins Campact e. V. im Hinblick auf
    das Neutralitätsgebot bewerten?
  95. Gibt es Fälle, in denen der Attac Trägerverein e. V. explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
  96. Wurde der Attac Trägerverein e. V. in der Vergangenheit wegen partei-
    politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  97. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Attac Trägervereins
    e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  98. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an den Attac Trägerverein e. V.?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 7 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  99. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  100. Haben oder hatten Vorstände, Führungspersonen oder
    (Gründungs-)mitglieder des Attac Trägervereins e. V. politische Ämter
    oder enge Verbindungen zu Parteien?
  101. Inwiefern beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
  102. Gibt es Hinweise darauf, dass der Attac Trägerverein e. V. gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  103. Unterstützt der Attac Trägerverein e. V. politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  104. Werden staatliche Fördergelder, die der Attac Trägerverein e. V. verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
  105. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Campact e. V. und parteina-
    hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
  106. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Attac Trägervereins e. V. ha-
    ben, und wenn ja, welche?
  107. Gibt es Verbindungen zwischen dem Attac Trägerverein e. V. und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  108. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Attac Trägerverein e. V. und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
  109. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Attac Trägerverein
    e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  110. Hat der Attac Trägerverein e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
    oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  111. Sieht die Bundesregierung in der Website des Attac Trägervereins e. V.
    (www.attac.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
    urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
    tralität?
  112. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Attac Trägerverein
    e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
    zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  113. War der Attac Trägerverein e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
    ja, welche?
  114. Gibt es Belege dafür, dass der Attac Trägerverein e. V. einseitige Narrati-
    ve in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
  115. Wie beeinflusst der Attac Trägerverein e. V. die mediale Berichterstat-
    tung über politische Themen?
  116. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss des Attac Trägervereins e. V. auf die öffentliche
    Meinungsbildung untersuchen?
    Drucksache 20/15035 – 8 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

117. Werden von dem Attac Trägerverein e. V. gezielt politische Gegner dis-
kreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
118. Haben die Kampagnen des Attac Trägervereins e. V. nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
119. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten des Attac Trägervereins e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
120. Erfüllt die Amadeu Antonio Stiftung aus Sicht der Bundesregierung aus-
schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
AO) und wenn ja, welche?
121. Wie definiert die Amadeu Antonio Stiftung seine gemeinnützigen Tätig-
keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
122. Gibt es Fälle, in denen die Amadeu Antonio Stiftung explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
123. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Amadeu Antonio Stiftung letzt-
malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
124. Wurde die Amadeu Antonio Stiftung in der Vergangenheit wegen partei-
politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
125. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Amadeu Antonio Stif-
tung, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
126. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an die Amadeu Antonio Stiftung?
127. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
128. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Amadeu Antonio Stiftung
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
129. Inwiefern beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung politische Entschei-
dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
regierung?
130. Gibt es Hinweise darauf, dass die Amadeu Antonio Stiftung gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
131. Unterstützt die Amadeu Antonio Stiftung politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
132. Werden staatliche Fördergelder, die die Amadeu Antonio Stiftung ver-
einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
sche Zwecke zweckentfremdet?
133. Gibt es Kooperationen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und par-
teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
134. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Amadeu Antonio Stiftung ha-
ben, und wenn ja, welche?
135. Gibt es Verbindungen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung und Re-
gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.136. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Amadeu Antonio Stiftung
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
137. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Amadeu Antonio Stif-
tung von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
138. Verwendet die Amadeu Antonio Stiftung Drittmittel oder Projektfinan-
zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
139. Hat die Amadeu Antonio Stiftung in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
140. Sieht die Bundesregierung in der Website der Amadeu Antonio Stiftung
(www.amadeu-antonio-stiftung.de/) eine parteipolitische Tendenz, und
wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der partei-
politischen Neutralität?
141. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Amadeu Antonio
Stiftung oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
142. War die Amadeu Antonio Stiftung nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, welche?
143. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stif-
tung nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
144. Gibt es Belege dafür, dass die Amadeu Antonio Stiftung einseitige Nar-
rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
145. Wie beeinflusst die Amadeu Antonio Stiftung die mediale Berichterstat-
tung über politische Themen?
146. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss der Amadeu Antonio Stiftung auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
147. Werden von der Amadeu Antonio Stiftung gezielt politische Gegner dis-
kreditiert oder diffamiert, wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundes-
regierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
148. Haben die Kampagnen der Amadeu Antonio Stiftung nach Einschätzung
der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
politische Entscheidungen?
149. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten der Amadeu Antonio Stiftung im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
150. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Amadeu Antonio Stiftung mit den Vorgaben des Bundesverfassungs-
gerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
151. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Amadeu Antonio Stiftung
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
152. Hat sich die Amadeu Antonio Stiftung nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
Drucksache 20/15035 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.153. Erfüllt die Peta Deutschland e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
AO), und wenn ja, welche?
154. Wie definiert die Peta Deutschland e. V. seine gemeinnützigen Tätigkei-
ten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
155. Gibt es Fälle, in denen die Peta Deutschland e. V. explizit für oder gegen
eine Partei geworben hat?
156. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Peta Deutschland e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
157. Wurde die Peta Deutschland e. V. in der Vergangenheit wegen parteipoli-
tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
158. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Peta Deutschland
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
159. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an die Peta Deutschland e. V.?
160. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
161. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Peta Deutschland e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
162. Inwiefern beeinflusst die Peta Deutschland e. V. politische Entschei-
dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
regierung?
163. Gibt es Hinweise darauf, dass die Peta Deutschland e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
164. Unterstützt die Peta Deutschland e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
165. Werden staatliche Fördergelder, die die Peta Deutschland e. V. verein-
nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
166. Gibt es Kooperationen zwischen der Peta Deutschland e. V. und partei-
nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
167. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Peta Deutschland e. V. haben,
und wenn ja, welche?
168. Gibt es Verbindungen zwischen der Peta Deutschland e. V. und Regie-
rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
169. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Peta Deutschland e. V. und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
170. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Peta Deutschland
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
171. Verwendet die Peta Deutschland e. V. Drittmittel oder Projektfinanzie-
rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
172. Hat die Peta Deutschland e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.173. Sieht die Bundesregierung in der Website der Peta Deutschland e. V.
(www.peta.de) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
174. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Peta Deutschland
e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
zur Wahl bestimmter Parteien auf?
175. War die Peta Deutschland e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
welche?
176. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
177. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.pirsch.de/news/
tierrechtler-cdu-politikerin-fordert-ende-von-glorifizierung-34653) und
wie beurteilt sie den dort geschilderten Sachverhalt vor dem Hintergrund
des Gemeinnützigkeitsrechts?
178. Gibt es Belege dafür, dass die Peta Deutschland e. V. einseitige Narrative
in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
179. Wie beeinflusst die Peta Deutschland e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
180. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss der Peta Deutschland e. V. auf die öffentliche Mei-
nungsbildung untersuchen?
181. Werden von der Peta Deutschland e. V. gezielt politische Gegner diskre-
ditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bun-
desregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
182. Haben die Kampagnen der Peta Deutschland e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
sche Entscheidungen?
183. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten der Peta Deutschland e. V. im Hinblick auf
das Neutralitätsgebot bewerten?
184. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Peta Deutschland e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
185. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Peta Deutschland e. V. und
klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
Tafeln?
186. Hat sich die Peta Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
sehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
187. Erfüllt die Animal Rights Watch e. V. aus Sicht der Bundesregierung
ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
AO), und wenn ja, welche?
188. Wie definiert die Animal Rights Watch e. V.seine gemeinnützigen Tätig-
keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
189. Gibt es Fälle, in denen die Animal Rights Watch e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
190. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Animal Rights Watch e. V. letzt-
malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
Drucksache 20/15035 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.191. Wurde die Animal Rights Watch e. V. in der Vergangenheit wegen par-
teipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
192. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Animal Rights Watch
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
193. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an die Animal Rights Watch e. V.?
194. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
195. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Animal Rights Watch e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
196. Inwiefern beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. politische Entschei-
dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
regierung?
197. Gibt es Hinweise darauf, dass die Animal Rights Watch e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
198. Unterstützt die Animal Rights Watch e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
199. Werden staatliche Fördergelder, die die Animal Rights Watch e. V. ver-
einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
sche Zwecke zweckentfremdet?
200. Gibt es Kooperationen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und par-
teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
201. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Animal Rights Watch e. V.
haben, und wenn ja, welche?
202. Gibt es Verbindungen zwischen der Animal Rights Watch e. V. und Re-
gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
203. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Animal Rights Watch e. V.
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
204. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Animal Rights Watch
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
205. Verwendet die Animal Rights Watch e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja,
welche?
206. Hat die Animal Rights Watch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
207. Sieht die Bundesregierung in der Website der Animal Rights Watch e. V.
(www.ariwa.org) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
tralität?
208. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Animal Rights
Watch e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.209. War die Animal Rights Watch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, welche?
210. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Animal Rights Watch
e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
211. Kennt die Bundesregierung den folgenden Artikel (www.stern.de/wirtsc
haft/news/animal-rights-watch-wirft-agrarfunktionaeren-tierschutzversto
esse-vor-7072158.html) und wie beurteilt sie den dort geschilderten
Sachverhalt vor dem Hintergrund des Gemeinnützigkeitsrechts?
Beabsichtigt die Bundesregierung das für Animal Rights Watch e. V. zu-
ständige Finanzamt darauf hinzuweisen?
212. Gibt es Belege dafür, dass die Animal Rights Watch e. V. einseitige Nar-
rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
213. Wie beeinflusst die Animal Rights Watch e. V. die mediale Berichterstat-
tung über politische Themen?
214. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss der Animal Rights Watch e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?
215. Werden von der Animal Rights Watch e. V. gezielt politische Gegner dis-
kreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
216. Haben die Kampagnen der Animal Rights Watch e. V. nach Einschät-
zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
217. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten der Animal Rights Watch e. V. im Hinblick
auf das Neutralitätsgebot bewerten?
218. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Animal Rights Watch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
219. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Animal Rights Watch e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
220. Hat sich die Animal Rights Watch e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
221. Erfüllt Foodwatch e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich ge-
meinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und wenn
ja, welche?
222. Wie definiert Foodwatch e. V. ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
223. Gibt es Fälle, in denen Foodwatch e. V. explizit für oder gegen eine Par-
tei geworben hat?
224. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Foodwatch e. V. letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
225. Wurde Foodwatch e. V. in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Be-
tätigung abgemahnt oder verwarnt?
Drucksache 20/15035 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.226. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Foodwatch e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
227. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an Foodwatch e. V.?
228. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und bestimmten
Parteien oder politischen Akteuren?
229. Haben Vorstände oder Führungspersonen von Foodwatch e. V. politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
230. Inwiefern beeinflusst Foodwatch e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
231. Gibt es Hinweise darauf, dass Foodwatch e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
232. Unterstützt Foodwatch e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
233. Werden staatliche Fördergelder, die Foodwatch e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
234. Gibt es Kooperationen zwischen Foodwatch e. V. und parteinahen Stif-
tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
235. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb Foodwatch e. V. haben, und wenn
ja, welche?
236. Gibt es Verbindungen zwischen Foodwatch e. V. und Regierungsbehör-
den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
237. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Foodwatch e. V. und aus wel-
chen Einzelplänen stammen sie?
238. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Foodwatch e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
239. Verwendet Foodwatch e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
schließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?
240. Hat Foodwatch e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
241. Sieht die Bundesregierung in der Website von Foodwatch e. V. (www.fo
odwatch.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
242. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Foodwatch e. V. oder
seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
bestimmter Parteien auf?
243. War Foodwatch e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
welche?
244. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Foodwatch e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
245. Gibt es Belege dafür, dass Foodwatch e. V. einseitige Narrative in politi-
schen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.246. Wie beeinflusst Foodwatch e. V. die mediale Berichterstattung über poli-
tische Themen?
247. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss von Foodwatch e. V. auf die öffentliche Mei-
nungsbildung untersuchen?
248. Werden von Foodwatch e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
249. Haben die Kampagnen von Foodwatch e. V. nach Einschätzung der Bun-
desregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
250. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten von Foodwatch e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
251. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Foodwatch e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
252. Welche Unterschiede bestehen zwischen Foodwatch e. V. und klassi-
schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
feln?
253. Hat sich Foodwatch e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ver-
gangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
254. Erfüllt das Dezernat Zukunft e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
AO), und wenn ja, welche?
255. Wie definiert Dezernat Zukunft e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten
und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
256. Gibt es Fälle, in denen das Dezernat Zukunft e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
257. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Dezernat Zukunft e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
258. Wurde das Dezernat Zukunft e. V. in der Vergangenheit wegen parteipo-
litischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
259. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel des Dezernat Zukunft
e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
260. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an das Dezernat Zukunft e. V.?
261. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und
bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
262. Haben Vorstände oder Führungspersonen des Dezernat Zukunft e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
263. Inwiefern beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. politische Entschei-
dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
regierung?
264. Gibt es Hinweise darauf, dass das Dezernat Zukunft e. V. gezielt gegen
bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
Drucksache 20/15035 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.265. Unterstützt das Dezernat Zukunft e. V. politische Demonstrationen oder
Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
266. Werden staatliche Fördergelder, die das Dezernat Zukunft e. V. verein-
nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
Zwecke zweckentfremdet?
267. Gibt es Kooperationen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und partei-
nahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
268. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Dezernat Zukunft e. V. haben,
und wenn ja, welche?
269. Gibt es Verbindungen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V. und Regie-
rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
270. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Dezernat Zukunft e. V. und
aus welchen Einzelplänen stammen sie?
271. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Dezernat Zukunft
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
272. Verwendet das Dezernat Zukunft e. V. Drittmittel oder Projektfinanzie-
rungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
273. Hat das Dezernat Zukunft e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
274. Sieht die Bundesregierung in der Webseite des Dezernat Zukunft e. V.
(https://dezernatzukunft.org/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn
ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipoliti-
schen Neutralität?
275. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Dezernat Zukunft
e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft
zur Wahl bestimmter Parteien auf?
276. War das Dezernat Zukunft e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung
in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
an welchen?
277. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten des Dezernat Zukunft e. V.
nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
278. Ist der Bundesregierung der Artikel der Wirtschaftswoche „Die Genossin
und der Milliardär“ bekannt (www.wiwo.de/politik/deutschland/philipp
a-sigl-gloeckner-die-genossin-und-der-milliardaer-/30179574.html),
worin Zeit-Moderatorin Anna Mayr mit den Worten zitiert wird „Das
Dezernat hat sich im Grunde gegründet, um die Schuldenbremse zu zer-
stören“, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachver-
halt vor den Anforderungen des parteipolitischen Neutralitätsgebots?
279. Wie beeinflusst das Dezernat Zukunft e. V. die mediale Berichterstattung
über politische Themen?
280. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss des Dezernats Zukunft e. V. auf die öffentliche
Meinungsbildung untersuchen?

  1. Haben die Kampagnen des Dezernat Zukunft e. V. nach Einschätzung
    der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder
    politische Entscheidungen?
  2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten des Dezernat Zukunft e. V. im Hinblick auf
    das Neutralitätsgebot bewerten?
  3. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    des Dezernats Zukunft e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
    richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
  4. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Dezernat Zukunft e. V.
    und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
    den Tafeln?
  5. Hat sich das Dezernat Zukunft e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung
    in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt ge-
    sehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
  6. Erfüllt die Deutsche Umwelthilfe e. V. aus Sicht der Bundesregierung
    ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO) und wenn ja, welche?
  7. Wie definiert die Deutsche Umwelthilfe e. V. ihre gemeinnützigen Tätig-
    keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
  8. Gibt es Fälle, in denen die Deutsche Umwelthilfe e. V. explizit für oder
    gegen eine Partei geworben hat?
  9. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe e. V.
    letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
  10. Wurde die Deutsche Umwelthilfe e. V. in der Vergangenheit wegen par-
    teipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  11. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Deutschen Umwelthil-
    fe e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  12. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Deutsche Umwelthilfe e. V.?
  13. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V.
    und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  14. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Deutschen Umwelthilfe
    e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
  15. Inwiefern beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Ent-
    scheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bun-
    desregierung?
  16. Gibt es Hinweise darauf, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. gezielt
    gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  17. Unterstützt die Deutsche Umwelthilfe e. V. politische Demonstrationen
    oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  18. Werden staatliche Fördergelder, die die Deutsche Umwelthilfe e. V. ver-
    einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
    sche Zwecke zweckentfremdet?
  19. Gibt es Kooperationen zwischen der Deutsche Umwelthilfe e. V. und
    parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
    Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
    Drucksache 20/15035 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  20. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Deutschen Umwelthilfe e. V.
    haben, und wenn ja, welche?
  21. Gibt es Verbindungen zwischen der Deutschen Umwelthilfe e. V. und
    Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  22. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Deutsche Umwelthilfe e. V.
    und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
  23. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Deutsche Umwelthil-
    fe e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
    Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  24. Verwendet die Deutsche Umwelthilfe e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
    zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
    welche?
  25. Hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
    oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  26. Sieht die Bundesregierung in der Website der Deutschen Umwelthilfe
    e. V. (https://duh.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie be-
    urteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neu-
    tralität?
  27. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Deutsche Umwelt-
    hilfe e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
    oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  28. War die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Erkenntnissen der Bundes-
    regierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
    wenn ja, welche?
  29. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe
    e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
  30. Gibt es Belege dafür, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. einseitige
    Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
  31. Wie beeinflusst die Deutsche Umwelthilfe e. V. die mediale Berichter-
    stattung über politische Themen?
  32. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Deutschen Umwelthilfe e. V. auf die öffent-
    liche Meinungsbildung untersuchen?
  33. Werden von der Deutschen Umwelthilfe e. V. gezielt politische Gegner
    diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
    Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
  34. Haben die Kampagnen der Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Einschät-
    zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
    oder politische Entscheidungen?
  35. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe e. V. im Hin-
    blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
  36. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Deutschen Umwelthilfe e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
    sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
  37. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Deutschen Umwelthilfe
    e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz
    oder den Tafeln?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  38. Hat sich die Deutsche Umwelthilfe e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
    rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
    gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
  39. Erfüllt die Agora Agrar gGmbH aus Sicht der Bundesregierung aus-
    schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
  40. Wie definiert die Agora Agrar gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten
    und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
  41. Gibt es Fälle, in denen die Agora Agrar gGmbH explizit für oder gegen
    eine Partei geworben hat?
  42. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Agrar gGmbH letztmalig
    durch das zuständige Finanzamt geprüft?
  43. Wurde die Agora Agrar gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipoli-
    tischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  44. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Agrar gGmbH,
    der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  45. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Agora Agrar gGmbH?
  46. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
    bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  47. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Agrar gGmbH poli-
    tische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
  48. Ist der Bundesregierung der folgende Artikel bekannt (www.agrarheut
    e.com/politik/bundesregierung-finanziert-lobbyisten-fuer-energie-agrarw
    ende-609558) und wie schätzt die Bundesregierung den Einfluss der
    Agora Agrar gGmbH auf die politischen Entscheidungen im Bundes-
    landwirtschaftsministerium ein?
  49. Inwiefern beeinflusst die Agora Agrar gGmbH politische Entschei-
    dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
    regierung?
  50. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Agrar gGmbH gezielt gegen
    bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  51. Unterstützt die Agora Agrar gGmbH politische Demonstrationen oder
    Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  52. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Agrar gGmbH verein-
    nahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische
    Zwecke zweckentfremdet?
  53. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Agrar gGmbH und parteina-
    hen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
    Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
  54. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Agrar gGmbH haben,
    und wenn ja, welche?
  55. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Agrar gGmbH und Regie-
    rungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  56. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Agrar gGmbH und
    aus welchen Einzelplänen stammen sie?
    Drucksache 20/15035 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  57. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Agrar gGmbH
    von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder
    erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  58. Verwendet die Agora Agrar gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierun-
    gen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
  59. Hat die Agora Agrar gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder
    Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  60. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Agrar gGmbH
    (www.agora-agrar.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
    beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
    Neutralität?
  61. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Agrar
    gGmbH oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
    ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
  62. War die Agora Agrar gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung
    in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
    welche?
  63. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH
    nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
  64. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Agrar gGmbH einseitige Narrative
    in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
  65. Wie beeinflusst die Agora Agrar gGmbH die mediale Berichterstattung
    über politische Themen?
  66. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
    dien, die den Einfluss der Agora Agrar gGmbH auf die öffentliche Mei-
    nungsbildung untersuchen?
  67. Werden von der Agora Agrar gGmbH gezielt politische Gegner diskredi-
    tiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundes-
    regierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
  68. Haben die Kampagnen der Agora Agrar gGmbH nach Einschätzung der
    Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
    sche Entscheidungen?
  69. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
    rechtlern, die die Aktivitäten der Agora Agrar gGmbH im Hinblick auf
    das Neutralitätsgebot bewerten?
  70. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
    der Agora Agrar gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsge-
    richts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
  71. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Agrar gGmbH und
    klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den
    Tafeln?
  72. Hat sich die Agora Agrar gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in
    der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen
    und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
  73. Erfüllt die Agora Energiewende gGmbH aus Sicht der Bundesregierung
    ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
    AO), und wenn ja, welche?
  74. Wie definiert die Agora Energiewende gGmbH ihre gemeinnützigen Tä-
    tigkeiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
    Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/15035
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.
  75. Gibt es Fälle, in denen die Agora Energiewende gGmbH explizit für
    oder gegen eine Partei geworben hat?
  76. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Agora Energiewende GmbH
    letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
  77. Wurde die Agora Energiewende gGmbH in der Vergangenheit wegen
    parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
  78. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Agora Energiewende
    gGmbH, der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
  79. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
    nahen Stiftungen an die Agora Energiewende gGmbH?
  80. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Agora Energiewende
    gGmbH und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
  81. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Agora Energiewende
    gGmbH politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
  82. Inwiefern beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH politische Ent-
    scheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bun-
    desregierung?
  83. Gibt es Hinweise darauf, dass die Agora Energiewende gGmbH gezielt
    gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
  84. Unterstützt die Agora Energiewende gGmbH politische Demonstratio-
    nen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
  85. Werden staatliche Fördergelder, die die Agora Energiewende gGmbH
    vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoli-
    tische Zwecke zweckentfremdet?
  86. Gibt es Kooperationen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
    parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
    Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
    Stiftung?
  87. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
    die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Agora Energiewende gGmbH
    haben, und wenn ja, welche?
  88. Gibt es Verbindungen zwischen der Agora Energiewende gGmbH und
    Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
  89. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Agora Energiewende
    gGmbH und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
  90. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Agora Energiewende
    gGmbH von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Aus-
    land Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
  91. Verwendet die Agora Energiewende gGmbH Drittmittel oder Projektfi-
    nanzierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
    welche?
  92. Hat die Agora Energiewende gGmbH in den letzten Jahren eine Erhö-
    hung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
  93. Sieht die Bundesregierung in der Website der Agora Energiewende
    gGmbH (www.agora-energiewende.de/) eine parteipolitische Tendenz,
    und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der
    parteipolitischen Neutralität?
    Drucksache 20/15035 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
    Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

374. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Agora Energiewen-
de gGmbH oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil
oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
375. War die Agora Energiewende gGmbH nach Erkenntnissen der Bundes-
regierung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und
wenn ja, welche?
376. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Agora Energiewende
gGmbH nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
377. Gibt es Belege dafür, dass die Agora Energiewende gGmbH einseitige
Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
378. Wie beeinflusst die Agora Energiewende gGmbH die mediale Berichter-
stattung über politische Themen?
379. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss der Agora Energiewende gGmbH auf die öffent-
liche Meinungsbildung untersuchen?
380. Werden von der Agora Energiewende gGmbH gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
381. Haben die Kampagnen der Agora Energiewende gGmbH nach Einschät-
zung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse
oder politische Entscheidungen?
382. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten der Agora Energiewende gGmbH im Hin-
blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
383. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Agora Energiewende gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
384. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Agora Energiewende
gGmbH und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten
Kreuz oder den Tafeln?
385. Hat sich die Agora Energiewende gGmbH nach Kenntnis der Bundes-
regierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausge-
setzt gesehen und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
386. Erfüllt Greenpeace e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich
gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und
wenn ja, welche?
387. Wie definiert Greenpeace e. V.ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
388. Gibt es Fälle, in denen Greenpeace e. V. explizit für oder gegen eine Par-
tei geworben hat?
389. Wann wurde die Gemeinnützigkeit von Greenpeace e. V. letztmalig
durch das zuständige Finanzamt geprüft?
390. Wurde Greenpeace e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
391. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Greenpeace e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
392. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an Greenpeace e. V.?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.393. Gibt es direkte Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und bestimm-
ten Parteien oder politischen Akteuren?
394. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen Greenpeace e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
395. Inwiefern beeinflusst Greenpeace e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
396. Gibt es Hinweise darauf, dass Greenpeace e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
397. Unterstützt Greenpeace e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
398. Werden staatliche Fördergelder, die Greenpeace e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
399. Gibt es Kooperationen zwischen Greenpeace e. V. und parteinahen Stif-
tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
400. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb Greenpeace e. V. haben, und
wenn ja, welche?
401. Gibt es Verbindungen zwischen Greenpeace e. V. und Regierungsbehör-
den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
402. Welche öffentlichen Fördermittel erhält Greenpeace e. V. und aus wel-
chen Einzelplänen stammen sie?
403. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Greenpeace e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
hält und wenn ja, welche sind das und wie viel?
404. Verwendet Greenpeace e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
schließlich für gemeinnützige Zwecke und wenn ja, welche?
405. Hat Greenpeace e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
406. Sieht die Bundesregierung in der Website von Greenpeace e. V. (www.gr
eenpeace.de/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt
sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
407. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung Greenpeace e. V. oder
seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
bestimmter Parteien auf?
408. War Greenpeace e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
welche?
409. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von Greenpeace e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
410. Gibt es Belege dafür, dass Greenpeace e. V. einseitige Narrative in politi-
schen Debatten fördert und wenn ja, welche?
411. Wie beeinflusst Greenpeace e. V. die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
412. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss von Greenpeace e. V. auf die öffentliche Mei-
nungsbildung untersuchen?
Drucksache 20/15035 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.413. Werden von Greenpeace e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert? Wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung dies
vor dem Hintergrund der Förderung?
414. Haben die Kampagnen von Greenpeace e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
sche Entscheidungen?
415. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten von Greenpeace e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
416. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von Greenpeace e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
417. Welche Unterschiede bestehen zwischen Greenpeace e. V. und klassi-
schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
feln?
418. Hat sich Greenpeace e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen,
und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
419. Erfüllt der BUND e. V. aus Sicht der Bundesregierung ausschließlich ge-
meinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52 AO), und wenn
ja, welche?
420. Wie definiert der BUND e. V. seine gemeinnützigen Tätigkeiten und wie
grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
421. Gibt es Fälle, in denen der BUND e. V. explizit für oder gegen eine Par-
tei geworben hat?
422. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des BUND e. V. letztmalig durch das
zuständige Finanzamt geprüft?
423. Wurde Der BUND e. V.in der Vergangenheit wegen parteipolitischer Be-
tätigung abgemahnt oder verwarnt?
424. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von Der BUND e. V., der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
425. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an den BUND e. V.?
426. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und bestimm-
ten Parteien oder politischen Akteuren?
427. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des BUND e. V.
politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
428. Inwiefern beeinflusst der BUND e. V. politische Entscheidungsprozesse
oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
429. Gibt es Hinweise darauf, dass der BUND e. V. gezielt gegen bestimmte
Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
430. Unterstützt der BUND e. V. politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
431. Werden staatliche Fördergelder, die der BUND e. V. vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.432. Gibt es Kooperationen zwischen der BUND e. V. und parteinahen Stif-
tungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung,
der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
433. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des BUND e. V. haben, und wenn
ja, welche?
434. Gibt es Verbindungen zwischen dem BUND e. V. und Regierungsbehör-
den, die ihre Finanzierung sicherstellen?
435. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der BUND e. V. und aus wel-
chen Einzelplänen stammen sie?
436. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der BUND e. V. von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
437. Verwendet der BUND e. V. Drittmittel oder Projektfinanzierungen aus-
schließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
438. Hat der BUND e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kürzung
staatlicher Mittel erfahren?
439. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem BUND e. V. (www.b
und.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie
diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
440. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der BUND e. V. oder
seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
bestimmter Parteien auf?
441. War der BUND e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
welche?
442. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem BUND e. V. nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
443. Gibt es Belege dafür, dass der BUND e. V. einseitige Narrative in politi-
schen Debatten fördert und wenn ja, welche?
444. Wie beeinflusst der BUND e. V. die mediale Berichterstattung über poli-
tische Themen?
445. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss von dem BUND e. V. auf die öffentliche Mei-
nungsbildung untersuchen?
446. Werden von dem BUND e. V. gezielt politische Gegner diskreditiert oder
diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung
dies vor dem Hintergrund der Förderung?
447. Haben die Kampagnen von dem BUND e. V. nach Einschätzung der
Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politi-
sche Entscheidungen?
448. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten von dem BUND e. V. im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
449. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von dem BUND e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
Drucksache 20/15035 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.450. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BUND e. V. und klassi-
schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
feln?
451. Hat sich der BUND e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung in der Ver-
gangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
452. Erfüllt das Netzwerk Recherche e. V. aus Sicht der Bundesregierung aus-
schließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung (§ 52
AO), und wenn ja, welche?
453. Wie definiert das Netzwerk Recherche e. V. seine gemeinnützigen Tätig-
keiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
454. Gibt es Fälle, in denen das Netzwerk Recherche e. V. explizit für oder
gegen eine Partei geworben hat?
455. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Netzwerks Recherche e. V. letzt-
malig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
456. Wurde das Netzwerk Recherche e. V. in der Vergangenheit wegen partei-
politischer Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
457. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von dem Netzwerk Re-
cherche e. V., der aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
458. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an das Netzwerk Recherche e. V.?
459. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und bestimmten Parteien oder politischen Akteuren?
460. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Netzwerks
Recherche e. V. politische Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
461. Inwiefern beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. politische Entschei-
dungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundes-
regierung?
462. Gibt es Hinweise darauf, dass das Netzwerk Recherche e. V. gezielt
gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
463. Unterstützt das Netzwerk Recherche e. V. politische Demonstrationen
oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
464. Werden staatliche Fördergelder, die das Netzwerk Recherche e. V. ver-
einnahmt hat, nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipoliti-
sche Zwecke zweckentfremdet?
465. Gibt es Kooperationen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und par-
teinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-
Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
466. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Netzwerks Recherche e. V.
haben, und wenn ja, welche?
467. Gibt es Verbindungen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V. und Re-
gierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
468. Welche öffentlichen Fördermittel erhält das Netzwerk Recherche e. V.
und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.469. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob das Netzwerk Recherche
e. V. von internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland
Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
470. Verwendet das Netzwerk Recherche e. V. Drittmittel oder Projektfinan-
zierungen ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja,
welche?
471. Hat das Netzwerk Recherche e. V. in den letzten Jahren eine Erhöhung
oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
472. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem Netzwerk Recherche
e. V. (www.bund.net/) eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie
beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis der parteipolitischen
Neutralität?
473. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung das Netzwerk Recher-
che e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder
ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
474. War das Netzwerk Recherche e. V. nach Erkenntnissen der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn
ja, welche?
475. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem Netzwerk Recher-
che e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
476. Gibt es Belege dafür, dass das Netzwerk Recherche e. V. einseitige Nar-
rative in politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
477. Wie beeinflusst das Netzwerk Recherche e. V. die mediale Berichterstat-
tung über politische Themen?
478. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss von dem Netzwerk Recherche e. V. auf die öffent-
liche Meinungsbildung untersuchen?
479. Werden von dem Netzwerk Recherche e. V. gezielt politische Gegner
diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die
Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
480. Haben die Kampagnen von dem Netzwerk Recherche e. V. nach Ein-
schätzung der Bundesregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergeb-
nisse oder politische Entscheidungen?
481. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten von dem Netzwerk Recherche e. V. im Hin-
blick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
482. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von dem Netzwerk Recherche e. V. mit den Vorgaben des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
483. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Netzwerk Recherche e. V.
und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder
den Tafeln?
484. Hat sich das Netzwerk Recherche e. V. nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in der Vergangenheit Kritik an seiner Gemeinnützigkeit ausgesetzt
gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
485. Erfüllt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. aus Sicht
der Bundesregierung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der
Abgabenordnung (§ 52 AO) und wenn ja, welche?
Drucksache 20/15035 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.486. Wie definiert der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. seine
gemeinnützigen Tätigkeiten und wie grenzt es sich von parteipolitischer
Einflussnahme ab?
487. Gibt es Fälle, in denen der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. explizit für oder gegen eine Partei geworben hat?
488. Wann wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins Neue deutsche Medien-
macher*innen e. V. letztmalig durch das zuständige Finanzamt geprüft?
489. Wurde der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in der Ver-
gangenheit wegen parteipolitischer Betätigung abgemahnt oder ver-
warnt?
490. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel von dem Verein Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V., der aus staatlichen Förderprogram-
men stammt?
491. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an den Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V.?
492. Gibt es direkte Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Me-
dienmacher*innen e. V. und bestimmten Parteien oder politischen Ak-
teuren?
493. Haben (ehemalige) Vorstände oder Führungspersonen des Vereins Neue
deutsche Medienmacher*innen e. V. politische Ämter oder enge Verbin-
dungen zu Parteien?
494. Inwiefern beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen
e. V. politische Entscheidungsprozesse oder Gesetzesvorhaben nach Ein-
schätzung der Bundesregierung?
495. Gibt es Hinweise darauf, dass der Verein Neue deutsche Medienma-
cher*innen e. V. gezielt gegen bestimmte Parteien oder Politiker Kam-
pagnen führt?
496. Unterstützt der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. politi-
sche Demonstrationen oder Proteste mit ihren finanziellen Mitteln?
497. Werden staatliche Fördergelder, die der Verein Neue deutsche Medien-
macher*innen e. V. vereinnahmt hat, nach Einschätzung der Bundes-
regierung für parteipolitische Zwecke zweckentfremdet?
498. Gibt es Kooperationen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienma-
cher*innen e. V. und parteinahen Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-
Stiftung, der Heinrich-Böll-Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder
der Desiderius-Erasmus-Stiftung?
499. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb des Vereins Neue deutsche Medi-
enmacher*innen e. V. haben, und wenn ja, welche?
500. Gibt es Verbindungen zwischen dem Verein Neue deutsche Medienma-
cher*innen e. V. und Regierungsbehörden, die ihre Finanzierung sicher-
stellen?
501. Welche öffentlichen Fördermittel erhält der Verein Neue deutsche Medi-
enmacher*innen e. V. und aus welchen Einzelplänen stammen sie?
502. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Verein Neue deutsche
Medienmacher*innen e. V. von internationalen Organisationen oder
NGOs aus dem Ausland Gelder erhält, und wenn ja, welche sind das und
wie viel?
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.503. Verwendet der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. Dritt-
mittel oder Projektfinanzierungen ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke, und wenn ja, welche?
504. Hat der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. in den letzten
Jahren eine Erhöhung oder Kürzung staatlicher Mittel erfahren?
505. Sieht die Bundesregierung in der Website von dem Verein Neue deut-
sche Medienmacher*innen e. V. (https://neuemedienmacher.de/) eine
parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz
vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
506. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung der Verein Neue deut-
sche Medienmacher*innen e. V. oder seine rechtlichen Vertreter aktiv an
Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl bestimmter Parteien auf?
507. War der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach Erkennt-
nissen der Bundesregierung in der Vergangenheit an politischen Kam-
pagnen beteiligt, und wenn ja, welche?
508. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten von dem Verein Neue deut-
sche Medienmacher*innen e. V. nicht gegen das parteipolitische Neutra-
litätsgebot verstoßen?
509. Gibt es Belege dafür, dass der Verein Neue deutsche Medienmacher*in-
nen e. V. einseitige Narrative in politischen Debatten fördert, und wenn
ja, welche?
510. Wie beeinflusst der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. die
mediale Berichterstattung über politische Themen?
511. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*in-
nen e. V. auf die öffentliche Meinungsbildung untersuchen?
512. Werden von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. ge-
zielt politische Gegner diskreditiert oder diffamiert, und wenn ja, welche
und wie beurteilt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Förderung?
513. Haben die Kampagnen von dem Verein Neue deutsche Medienma-
cher*innen e. V. nach Einschätzung der Bundesregierung direkte Aus-
wirkungen auf Wahlergebnisse oder politische Entscheidungen?
514. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten von dem Verein Neue deutsche Medienma-
cher*innen e. V. im Hinblick auf das Neutralitätsgebot bewerten?
515. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
von dem Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. mit den Vor-
gaben des Bundesverfassungsgerichts zur Chancengleichheit der Partei-
en vereinbar?
516. Welche Unterschiede bestehen zwischen dem Verein Neue deutsche Me-
dienmacher*innen e. V. und klassischen Wohltätigkeitsorganisationen
wie dem Roten Kreuz oder den Tafeln?
517. Hat sich der Verein Neue deutsche Medienmacher*innen e. V. nach
Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Kritik an seiner Ge-
meinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und wenn ja erfolgreich gegen Kritik
gewehrt?
518. Erfüllt die Delta1 gGmbH, die das Aktionsnetzwerk Nachhaltigkeit
(https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und die Green Culture An-
laufstelle (www.greenculture.info) anbietet, aus Sicht der Bundesregie-
Drucksache 20/15035 – 30 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.rung ausschließlich gemeinnützige Zwecke gemäß der Abgabenordnung
(§ 52 AO) und wenn ja, welche?
519. Wie definiert die Delta1 gGmbH ihre gemeinnützigen Tätigkeiten und
wie grenzt sie sich von parteipolitischer Einflussnahme ab?
520. Gibt es Fälle, in denen die Delta1 gGmbH explizit für oder gegen eine
Partei geworben hat?
521. Wann wurde die Gemeinnützigkeit der Delta1 gGmbH letztmalig durch
das zuständige Finanzamt geprüft?
522. Wurde die Delta1 gGmbH in der Vergangenheit wegen parteipolitischer
Betätigung abgemahnt oder verwarnt?
523. Wie groß ist der Anteil der finanziellen Mittel der Delta1 gGmbH, der
aus staatlichen Förderprogrammen stammt?
524. Wie hoch ist der Anteil der Spenden aus der Wirtschaft oder von partei-
nahen Stiftungen an die Delta1 gGmbH?
525. Gibt es direkte Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und be-
stimmten Parteien oder politischen Akteuren?
526. Haben Vorstände oder Führungspersonen der Delta1 gGmbH politische
Ämter oder enge Verbindungen zu Parteien?
527. Inwiefern beeinflusst die Delta1 gGmbH politische Entscheidungspro-
zesse oder Gesetzesvorhaben nach Einschätzung der Bundesregierung?
528. Gibt es Hinweise darauf, dass die Delta1 gGmbH gezielt gegen be-
stimmte Parteien oder Politiker Kampagnen führt?
529. Unterstützt die Delta1 gGmbH politische Demonstrationen oder Proteste
mit ihren finanziellen Mitteln?
530. Werden staatliche Fördergelder, die die Delta1 gGmbH vereinnahmt hat,
nach Einschätzung der Bundesregierung für parteipolitische Zwecke
zweckentfremdet?
531. Gibt es Kooperationen zwischen der Delta1 gGmbH und parteinahen
Stiftungen wie der Rosa-Luxemburg-Stiftung, der Heinrich-Böll-
Stiftung, der Friedrich-Ebert-Stiftung oder der Desiderius-Erasmus-
Stiftung?
532. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, dass Parteien Einfluss auf
die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Delta1 gGmbH haben, und
wenn ja, welche?
533. Gibt es Verbindungen zwischen der Delta1 gGmbH und Regierungsbe-
hörden, die ihre Finanzierung sicherstellen?
534. Welche öffentlichen Fördermittel erhält die Delta1 gGmbH und aus wel-
chen Einzelplänen stammen sie?
535. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Delta1 gGmbH von
internationalen Organisationen oder NGOs aus dem Ausland Gelder er-
hält, und wenn ja, welche sind das und wie viel?
536. Verwendet die Delta1 gGmbH Drittmittel oder Projektfinanzierungen
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke, und wenn ja, welche?
537. Hat die Delta1 gGmbH in den letzten Jahren eine Erhöhung oder Kür-
zung staatlicher Mittel erfahren?
538. Kennt die Bundesregierung die Website der Anlaufstelle Green Culture
(www.greenculture.info) und erkennt sie darin eine parteipolitische Ten-
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/15035
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.denz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Tendenz vor dem Erfordernis
der parteipolitischen Neutralität?
539. Kennt die Bundesregierung die Website des Aktionsnetzwerks Nachhal-
tigkeit (https://aktionsnetzwerk-nachhaltigkeit.de) und erkennt sie darin
eine parteipolitische Tendenz, und wenn ja, wie beurteilt sie diese Ten-
denz vor dem Erfordernis der parteipolitischen Neutralität?
540. Nimmt nach Einschätzung der Bundesregierung die Delta1 gGmbH oder
seine rechtlichen Vertreter aktiv an Wahlkämpfen teil oder ruft zur Wahl
bestimmter Parteien auf?
541. War die Delta1 gGmbH nach Erkenntnissen der Bundesregierung in der
Vergangenheit an politischen Kampagnen beteiligt, und wenn ja,
welche?
542. Wie wird sichergestellt, dass die Aktivitäten der Delta1 gGmbH nicht
gegen das parteipolitische Neutralitätsgebot verstoßen?
543. Gibt es Belege dafür, dass die Delta1 gGmbH einseitige Narrative in
politischen Debatten fördert, und wenn ja, welche?
544. Wie beeinflusst die Delta1 gGmbH die mediale Berichterstattung über
politische Themen?
545. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung wissenschaftliche Stu-
dien, die den Einfluss der Delta1 gGmbH auf die öffentliche Meinungs-
bildung untersuchen?
546. Werden von der Delta1 gGmbH gezielt politische Gegner diskreditiert
oder diffamiert, und wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregie-
rung dies vor dem Hintergrund der Förderung?
547. Haben die Kampagnen der Delta1 gGmbH nach Einschätzung der Bun-
desregierung direkte Auswirkungen auf Wahlergebnisse oder politische
Entscheidungen?
548. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Stellungnahmen von Staats-
rechtlern, die die Aktivitäten der Delta1 gGmbH im Hinblick auf das
Neutralitätsgebot bewerten?
549. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die politischen Aktivitäten
der Delta1 gGmbH mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur
Chancengleichheit der Parteien vereinbar?
550. Welche Unterschiede bestehen zwischen der Delta1 gGmbH und klassi-
schen Wohltätigkeitsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder den Ta-
feln?
551. Hat sich die Delta1 gGmbH nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Vergangenheit Kritik an ihrer Gemeinnützigkeit ausgesetzt gesehen, und
wenn ja erfolgreich gegen Kritik gewehrt?
Berlin, den 21. Februar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Drucksache 20/15035 – 32 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung – wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Radio Stralsund ist gespannt auf die Antworten.


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