Am 3. Februar 2025 gegen 5 Uhr morgens, veröffentlichte netzpolitik.org das geleakte 1.000-seitige Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD in voller Länge. Auf diesem Dokument beruht der Verdacht, dass die AfD rechtsextreme und verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Die Wortwahl, die Partei sei gesichert rechtsextrem folgte. Es lägen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass der AfD-Landesverband Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien, so hieß es in der damaligen Begründung. Insbesondere die öffentlichen Äußerungen führender Mitglieder des Landesverbandes begründeten den Verdacht, dass die sächsische AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkenne.
Ist das wirklich so? Welchen Interpretationsspielraum bieten die Zitate der AfD? Hier nun zum Thema Auszüge aus dem Bericht des sächsischen Verfassungsschutzes.
Zum folgenden Zitat aus dem Grundsatzprogramm der AFD sagt der Verfassungsschtutz, es handele sich hier um einen Verstoß gegen die Menschenwürde, weil die Identität des Volkes ethnisch rückgekoppelt werden würde.

Der Verfassungsschutz sagt weiter zum folgenden Zitat, es sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde: Der Verfassungsschutz Thüringen kritisiert das die AfD mit dieser Aussage eine multikulturelle, also eine Einwanderungsgesellschaft grundsätzlich schon als Sicherheitsrisiko ansehen würde.


Der Verfassungsschutz stuft folgendes Zitat als muslimfeindlich ein.

Begriffe in der Wortwahl der AfD wie “Systemparteien”, weil auch im 3. Reich gebräuchlich oder “Blockparteien”, weil in der DDR gebräuchlich, bereiten dem Verfassungsschutz Sorge.
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