Neue Parkgebührenordnung

AB 1. MÄRZNeue Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund tritt in Kraft

Am 01. März tritt die neue Parkgebührenordnung der Hansestadt Stralsund inkraft. Die neue Parkgebührenordnung wird im Amtsblatt am 29. Februar veröffentlicht und kann dazu online unterhttps://www.stralsund.de/buerger/rathaus/Amtsblatt/2024/ gelesen werden. Im Ortsrecht auf der Internetseite der Hansestadt Stralsund finden Interessierte die aktuelle Fassung ebenso.

Mit Beschluss der Bürgerschaft wurden die Parkraumzonen vereinfacht. Während es bis zuletzt drei Zonen gab, wurden die Gebiete nun zu zwei Bereichen zusammengefast – den Zonen A und B. Wobei die Zone A sich über die Altstadt und den angrenzenden Bereich erstreckt. Darüber hinaus gilt der günstigere Tarif der Zone B. Mit Inkrafttreten der neuen Parkgebührenordnung erfolgt zudem eine Parkraumbewirtschaftung in der Bahnhofstraße.   

Gute Nachricht für alle, die nach dem Shopping noch ins Museum oder ins Kino wollen: Die Höchstparkdauer in der Altstadt – Zone A – ist Geschichte, ebenso die saisonal unterschiedlichen Tarife und gebührenpflichtigen Zeiten.

Grafik: HANSESTADT Stralsund l Amt für Planung und Bau
Bildtext: Die Parkzone A erstreckt sich jetzt über die Altstadt hinaus, danach kommt die Zone B.

Hansestadt Stralsund


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